Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3052 Dresden-Altstadt II Nr. 33 Nicolaistraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.06.2024 bis 12.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 27. November 2019 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V3017/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3052, Dresden-Altstadt II Nr. 33, Nicolaistraße beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hat in der Fassung vom 4. Mai 2020 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 24. August 2020 bis einschließlich 25. September 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 6. März 2024 mit Beschluss zur V2337/23 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. Des Weiteren wurde durch den Ausschuss beschlossen: die Quartiersausbildungen sollen in Bezug auf Abschnitts-, Eck- und Dachgeschossausbildung den beschlossenen "Empfehlungen zur Gestaltung von Stadtraum und Architektur in Dresden -Gestaltungsleitlinie" sowie den Empfehlungen der Gestaltungskommission folgen. Außerdem soll geprüft werden, ob für die entfallenden Bäume Ausgleichspflanzungen im Bereich der Grünfläche entlang der Striesener Straße erfolgen können.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebiets als Wohnungsbaustandort zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3052 wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 3. Juni bis einschließlich 12. Juli 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Stadtplanungsamt Abt. Verkehrsentwicklungsplanung zum Belang: Verzicht auf Ausweisung einer privaten Grünfläche zugunsten einer Verkehrsfläche
  • Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, Klimaschutzstab zu den Belangen: Klimaschutzmaßnahmen, Energie- und Klimaschutzkonzept für EFRE-Gebiet Dresden Pirnaische Vorstadt/ Johannstadt; Hinweis SN zur V3017/19 (Umweltamt - Dachbegrünung, Erhalt und Integration der Bestandsgehölze/ Großgrün, versickerungsfähige Wege und Aufstellflächen, öffentlich zugängliche Parkanlage; ASA – Erhalt prägender Gehölzstrukturen, Versorgung der Nachbarschaft mit Grünflächen; Klimaschutzstab – Treibhausgasminderung, Nutzung erneuerbarer Energien, Schaffung von Großgrün)
  • Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft zu den Belangen: Stadtgrün, Erhalt prägender Gehölzestrukturen, integriertes Straßenbegleitgrün, Grünstruktur des Angers
  • Brand- und Katastrophenschutzamt zum Belang: Rettungswege im Bezug auf Baumneupflanzung
  • Bauaufsichtsamt zum Belang: Begrenzung der Unterbauung durch Tiefgarage und durchwurzelbarer Raum für Großgrün in Innenhöfen
  • Gesundheitsamt zu den Belangen: Baugrund und Altlasten, Schallschutz
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge zum Belang: Hochwasserschutz
  • Stadtentwässerung zu den Belangen: Niederschlagswasser, Gründächer, Versickerung, Versiegelung
  • Telekom zum Belang: Bäume im Bezug auf unterirdische Leitungen und Kanäle
  • Umweltamt zu den Belangen: stadtklimatische Sanierungszone, Stadtklima, Baumerhalt, Neupflanzungen, Bauwerksbegrünung, versickerungsfähige Beläge Umweltamt, Abteilung Stadtökologie zu den Belangen: Landschaftsplan, Umweltverträglichkeit, Erhalt der Grünverbindung entlang der Striesener Straße und Nicolaistraße, Baumerhalt, begleitende Vegetationsflächen, geringer Versieglungsgrad, wasserdurchlässige Bauweise, stadtklimatisches Sanierungsgebiet, Dach- und Fassadenbegrünung, Großgrünerhalt, Regenwasserrückhaltung, stadtteilübergreifender Grünkorridor, ökologisches Stadtnetz, Einbindung Grünflächen, Ausgleichswirkungen in Hitzeperioden, Erholungsräume, Grünverbundachse, Baugrund und Altlasten, Starkregen, klimabewährte Arten in Pflanzliste, Gehölzschutz, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Schallimmission, Artenschutz
  • ein/e Bürger/in zu den Belangen: prägende Bestandsgrünfläche, Gehölzebestand
  • ein/e Bürger/in zu den Belangen: Unterbauung der Höfe und des Angers, durchwurzelbarer Raum, anfallendes Niederschlagswasser, Neupflanzung

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Orientierende Boden- und Baugrunduntersuchung Nicolaistraße in Dresden-Johannstadt Stand: 11.08.2017 (agus Bochum, Bochum)
  • Begutachtung einer Baumreihe Ahorn und einer freistehenden Platane Baumgutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3052, Dresden-Altstadt II Nr. 33 Stand: 12.12.2020 (Ingenieurbüro für Gartenbau – Rolf Brinkel, Dresden)
  • Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 3052, Dresden-Altstadt II Nr. 33, Nicolaistraße – Bericht Nr. M220079-01 Stand: 06.07.2022 (GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Dresden)
  • Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 3052, Dresden-Altstadt II Nr. 33 – Nicolaistraße Stand: 21.12.2022 (hase landschaftsarchitektur, Dresden)
  • Erschließungskonzeption zum B-Plan Nr. 3052, Dresden-Altstadt II Nr. 33, Nicolaistra-ße – Vorplanung Stand: 31.12.2022 (CIC Bauingenieure GmbH Dresden)
  • Energie- und Klimaschutzkonzept Stand: 23.11.2022 (BUWOG Bauträger GmbH, Dresden)

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4363 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 13. Mai 2024

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

gez. i. V. Jan Donhauser

Erster Bürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3052 im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Etage, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Sachgebiet: Altstadt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiterin: Herr Korntheuer

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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