Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6041 Dresden-Trachau Schule Leipziger Straße/Pettenkoferstraße

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 27.05.2024 bis 28.06.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 30. März 2022 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1327/21 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6041, Schule Leipziger Straße/Pettenkoferstraße beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Nachverdichtung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren zum Bebauungsplan wurde in Anwendung von § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und sich auch innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Im Amtsblatt 50-52/2021 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Die Unterlagen haben entsprechend § 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 14. Januar 2022 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für StadtentwicklungEine Bau und Verkehr und Liegenschaften hat am 24. April 2024 mit Beschluss zur V2723/24 den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3 Alternative 2 i. V. m. § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 30. März 2022 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1327/21 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6041, Schule Leipziger Straße/Pettenkoferstraße beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Nachverdichtung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren zum Bebauungsplan wurde in Anwendung von § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Errichtung einer Kulturwerkschule am Standort Leipziger Straße zum Gegenstand.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6041 wird mit seiner Begründung vom 27. Mai bis einschließlich 28. Juni 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landespoveröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Baugrundgutachten für den Schulneubau Leipziger Straße/Pettenkofer Straße - 1. Bericht, Baugrund Linke GmbH, 14. Dezember 2021
  • Geotechnisches Gutachten zur Hauptuntersuchung des Baugrundes, zur hydrogeologischen Erkundung der Sickerfähigkeit und zur abfallfachlichen Untersuchung der Aushubböden für das Vorhaben KWS - Neubau Schulgebäude und Freiflächengestaltung Dresden, Büro für Geotechnik Nasdal & Neumann PartGmbB, 29. August 2023
  • Schalltechnische Untersuchung zum VB-Plan Nr. 6041 - Bericht ABD 23532-05/22, Akustik Bureau Dresden Ingenieurgesellschaft mbH, 18. August 2022
  • Energie- und Klimaschutzkonzept zum VB-Plan Nr. 6041, h.e.i.z.Haus Architektur.Stadtplanung mit Klemm Ingenieure GmbH & Co. KG und Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 18. April 2023
  • Artenschutzbeitrag zum VB-Plan Nr. 6041, MEP Plan GmbH, 8. August 2023

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten:

Montag                          9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung,
Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung,
Mittwoch, Freitag         nach Vereinbarung


im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4346 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 07.05.2024

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

gez.

i.V. Jan Donhauser

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Sachgebiet: Nord

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiter: Herr Schwartzmann

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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