Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Flächennutzungsplan-Ergänzung und - Änderung Nr. 6 Stadtbezirk Neustadt, Teilbereich Jägerpark

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 17.05.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung zur Flächennutzungsplan-Ergänzung und -Änderung Nr. 6, Stadtbezirk Neustadt, Teilbereich Jägerpark im Dresdner Amtsblatt 05/2024, vom 01. Februar 2024, Seite 10, wird für rechtsungültig erklärt, da die umweltbezogenen Stellungnahmen durch einen technischen Fehler nicht korrekt auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden und auf dem zentralen Landesportal des Freistaates eingestellt wurden. Maßgebend ist diese erneute öffentliche Bekanntmachung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 10. Januar 2024 nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V2530/23 den Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplan-Ergänzung und –Änderung Nr. 6 zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden (in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999, wirksam seit 22. Oktober 2020) für den Stadtbezirk Neustadt, Teilbereich Jägerpark beschlossen.

Mit der Flächennutzungsplan-Ergänzung und -Änderung Nr. 6 werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebiets in verdichteter Bauweise mit ergänzenden Dienstleistungsfunktionen geringen Umfangs
  • Einordnung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule, Bildungseinrichtung im östlichen Teilbereich.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung.

Der Entwurf zur Flächennutzungsplan-Ergänzung und -Änderung Nr. 6 wird mit seiner Begründung vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraums montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Während der frühzeitigen Beteiligung wurden für das weitere Verfahren umweltbezogene Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebracht. Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 6. April 2022 zum Thema Wald
  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 20. April 2022 zum Thema Wald und Trinkwasserschutzzone
  • Sachsen Netze GmbH, Schreiben vom 3. Mai 2022 zum Thema Grundwasser
  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schreiben vom 6. Mai 2022 in Verbindung mit den Schreiben vom 18. Oktober 2018 und 21. Januar 2019 vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zum Thema  Schallschutz, Lichtimmissionsschutz und Umweltbericht
  • BUND Regionalgruppe Dresden, Schreiben vom 20. Mai 2022 zum Thema Klimaschutz und Stadtklima, Wald- und Freiflächen und Landschaftsplan 2018
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 21. Juni 2022 zum Thema Stadtklima, Umweltbericht und Schallschutz
  • Eigenbetrieb Sportstätten Dresden, Schreiben vom 2. Mai 2022 zum Thema Schallschutz

Es sind umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Ergänzung und -Änderung Nr. 6 verfügbar:

Die umweltbezogenen Informationen geben Aussagen zu den Schutzgütern Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene), Mensch und Gesundheit, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Klimaschutz und Klimawandel.

Während der Veröffentlichung des Entwurfes besteht allgemein die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: flaechennutzungsplan@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung der Flächennutzungsplan- Ergänzung und –Änderung Nr. 6 unberücksichtigt bleiben.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dresden, 26. März 2024

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie der Flächennutzungsplan-Ergänzung und -Änderung Nr. 6 im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abt. Stadtentwicklungsplanung

Vorbereitende Bauleitplanung u. Rahmenkonzepte (SG)

Freiberger Straße 39
01067 Dresden

Bearbeiterin: Frau Wilhelm-Herzog

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