Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 389 B Dresden-Altstadt I Nr. 45 Stadtquartier am Blüherpark-Mitte

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.03.2024 bis 12.04.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V3220/19 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 389 B, Dresden-Altstadt I Nr. 45, Stadtquartier am Blüherpark-Mitte, beschlossen.

Der Bebauungsplan hat unter anderem die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung im Plangebiet, die Entwicklung eines ergänzenden innenstadtnahen Quartiers für Wohnen und Arbeiten als Rahmen eines großzügigen Freiraumes als auch die Berücksichtigung von Anteilen für mietpreisgebundenen Wohnraum zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 389 B wird mit Begründung vom 11. März bis einschließlich 12. April 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells,

Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgendes Gutachten wurde erstellt:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Bebauungsplan Nr. 389, Dresden‐Altstadt I Nr. 43, “Stadtquartier am Blüherpark“, Teilbereich Stand: 16.11.2015 (MEP Plan GmbH, Gesellschaft für Naturschutz, Forst- und Umweltplanung, Dresden)


Das Gutachten kann während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4338 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 21. Februar 2024

gez.:

i. V.

Jan Donhauser

Erster Bürgermeister

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 389 B im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Etage, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Sachgebiet: Altstadt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiterin: Frau Beyrodt

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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