Vorhaben- und Erschließungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 657, Dresden-Roßthal, Wohnbebauung Am Kuntschberg

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 05.03.2024 bis 14.04.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurden nach seiner öffentlichen Auslegung Änderungen und Ergänzungen aufgenommen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, aber Ihre Belange betreffen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde in folgenden Punkten geändert und ergänzt:

  • Verringerung der maximal zulässigen Grundfläche von Gebäuden von 160 m² auf 120 m² zur Begrenzung der Versiegelung und besseres Einfügen in die Umgebung
  • Möglichkeit zur Überschreitung der festgesetzten Grundfläche des Hauptbaukörpers durch Terrassenflächen um maximal 20 m²
  • Festsetzung der Maßnahme M 1 als private Grünfläche statt als Baufläche
  • Änderung der Regenrückhalteanlage von einem Erdbecken zu einem unterirdischen Stauraumkanal
  • Festsetzung von Fassadenbegrünung
  • Aufnahme von Hinweisen zur Bauausführung und Gebäudegründung

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen in Form folgender Untersuchungen und Gutachten vor, welche nach der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs erstellt wurden:

  • Artenschutzrechtliche Betrachtung - Spezielle Artenschutzprüfung (ASP) Sachverständigenbüro Hahn, 20.02.2020
  • Geotechnischer Bericht zur Beurteilung der Baugrund- und Gründungsverhältnisse einschließlich abfallfachlicher Untersuchungen und Ingenieurgeologische Stellungnahme zur Beurteilung der Hangstandsicherheit, Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH, 31.05.2022

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und der Nachverdichtung als Maßnahmen der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach   § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.       

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 657 steht mit seiner Begründung und den ergänzenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

https://mitdenken.sachsen.de/1039793

für Sie zur Einsicht bereit.

Die Stellungnahmen haben sich gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB nur auf die geänderten und ergänzten Teile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beziehen. In Bezug auf diese erhalten Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens zum

31. März 2024.

Wir bitten Sie, Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Dafür nutzen Sie bitte folgende Adresse: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 4 a Abs. 5 Satz 1 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Liegt uns bis zu dem genannten Termin keine Stellungnahme von Ihnen vor, gehen wir davon aus, dass kein Erfordernis zur Stellungnahme besteht und Sie dem geänderten und ergänzten vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf zustimmen.

Für Rückfragen steht Ihnen der für den Bebauungsplan verantwortliche Bearbeiter, Herr Hesse, Telefon (03 51) 4 88-3561, E-Mail mhesse1@dresden.de, im Amt für Stadtplanung und Mobilität, zur Verfügung.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Sachgebiet: Stadtgebiet Süd

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

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Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

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