Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3046 a Dresden-Hellerau Nr. 16, Rähnitz Nord (Änderungssatzung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.02.2024 bis 22.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2024 nach § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2436/23 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3046, Dresden-Hellerau Nr. 15, Rähnitz Nord beschlossen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 3046 a, Dresden-Hellerau Nr. 16, Rähnitz Nord (Änderungssatzung).

Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3046 a in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BauGB durchzuführen und in Anwendung von § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen. Gleichzeitig hat der Ausschuss den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB) und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

Mit der Änderungssatzung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3046 als Folge der erforderlichen Neuzuordnung einer Ausgleichsfläche und -maßnahme angepasst. Die Festsetzung Nr. I.4.4 „Zuordnung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen, auf denen Eingriffe zu erwarten sind (§ 9 Abs. 1a BauGB)“ des Bebauungsplanes Nr. 3046 entfällt. Der erforderliche Eingriffsausgleich für den Eingriff auf der Teilfläche des Gewerbegebiets GE5 und der Teilfläche des Industriegebietes GI 4 wird auf einer Teilfläche des städtischen Flurstücks 580/4 der Gemarkung Dresden-Langebrück erbracht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3046 a wird mit seiner Begründung vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 22. März 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Dresden, 23. Januar 2024

gez.:

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3046a im Stadtbezirksamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Zimmer 210, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Sachgebiet: Stadtgebiet Nord

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiterin: Frau Theiß

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden ("Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz"); für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken ("Zweckbindung"); dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.