Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan Änderung Nr. 7 Stadtbezirk Altstadt Teilbereich Waltherstraße/ Friedrichstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.11.2023 bis 18.12.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 18. Oktober 2023 nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V2404/23 den Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7 zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden (in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999, wirksam seit 22. Oktober 2020) für den Stadtbezirk Altstadt, Teilbereich Waltherstraße/Friedrichstraße beschlossen.

Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Einordnung wesentlicher Funktionsbereiche des Städtischen Krankenhauses Friedrichstadt geschaffen werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung.

Der Entwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7 wird mit seiner Begründung vom 17. November 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter  www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt. Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraums montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Während der frühzeitigen Beteiligung wurden keine für das weitere Verfahren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit vorgebracht.

Es sind umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7 verfügbar:

Die umweltbezogenen Informationen geben Aussagen zu den Schutzgütern Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene), Mensch und Gesundheit, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Klimaschutz und Klimawandel.

Während der Veröffentlichung des Entwurfes besteht allgemein die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: flaechennutzungsplan@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung der Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dresden, 27. Oktober 2023

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie der Flächennutzungsplan-Änderung Nr.7 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtentwicklungsplanung

SG Vorbereitende Bauleitplanung und Rahmenplanung

Bearbeiterin: Frau Zekert

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

E-Mail: AZekert@Dresden.de

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