Vorhaben- und Erschließungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6061 Dresden-Altstadt I, Postplatz, Geschäftshaus Post Kontor

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2023 bis 08.09.2023
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Mit der Bebauung der Baulücke zwischen dem Schauspielhaus und dem Zwingerforum wird ein wichtiger Baustein geschaffen, um den Postplatz in Richtung Westen baulich abzuschließen. Die Planrealisierung zielt darauf ab, das letzte verfügbare Baufeld am Postplatz einer urbanen baulichen Nutzung zuzuführen. Ein Solitär von hoher baulicher und funktionaler Präsenz soll entstehen, um das Quartier weiterzuentwickeln und das vorhandene Entwicklungspotenzial zu nutzen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, demzufolge soll er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt werden.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab M 1 : 500.

Die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6061 wird darüber hinaus mit Begründung vom 7. August bis einschließlich 8. September 2023 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die kompletten Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
 

Dresden, 20. Juli 2023

gez.:

i. V. Jan Donhauser

Beigeordneter

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6061 im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Etage, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

 

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Sachgebiet Altstadt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiterin: Frau Holz

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