Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 203 z Dresden-Klotzsche Nr. 20 Boltenhagener Straße/Flughafenstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.07.2023 bis 04.08.2023
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 nach § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2034/23 die Durchführung eines Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 203, Dresden-Klotzsche Nr. 5, Boltenhagener Straße/Flughafenstraße beschlossen. Diese Teilaufhebung trägt die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 203 z, Dresden-Klotzsche Nr. 20, Boltenhagener Straße/Flughafenstraße. Des Weiteren hat der Ausschuss den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hat in der Fassung vom 14. Oktober 2022 im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13. Februar bis einschließlich 3. März 2023 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 500.

Der Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 203 z liegt mit der Begründung vom 3. Juli bis einschließlich 4. August 2023 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus. Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4402 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 08.Juni 2023

gez. Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 203 z im Stadtbezirksamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Zimmer 210, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de

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