Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 244 z Dresden-Weißig Nr. 1 Gewerbepark Weißig

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.03.2023 bis 21.04.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2023 nach § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1403/22 die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens für eine Teilfläche innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 244, Dresden-Weißig Nr. 1, Gewerbepark Weißig in der Fassung der 3. und 4. Änderung beschlossen. Diese Teilaufhebung trägt die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 244 z, Dresden-Weißig Nr. 1, Gewerbepark Weißig. Gleichzeitig hat der Ausschuss beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 244 z in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 2. Alternative BauGB durchzuführen und in Anwendung von § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 244 z nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 244 z liegt mit der Begründung vom 20. März bis einschließlich 21. April 2023 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während folgender Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4313 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

 Dresden, 28.02.2023

 Gez. Dirk Hilbert

 Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 244 z in der Verwaltungsstelle der Ortschaft Schönfeld-Weißig, Bautzner Landstraße 291, 011328 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

E-Mail: Bauleitplanung-Altstadt@dresden.de

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