Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplanänderung Nr. 2, Ortschaft Langebrück, Teilbereich Liegauer Straße/Dörnichtweg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.07.2022 bis 05.09.2022
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 7. Juli 2021 nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V0778/21 die Einleitung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2 zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden (in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999, wirksam seit 22. Oktober 2020) für die Ortschaft Langebrück, Teilbereich Liegauer Straße/Dörnichtweg beschlossen.

Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2 werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen unter Einbeziehung einer bereits vorhandenen, aber bislang im Flächennutzungsplan nicht dargestellten Wohnsiedlung unter Berücksichtigung des Fließgewässers

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB.

Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2 liegt mit seiner Begründung vom 25. Juli 2022 bis einschließlich 5. September 2022 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden während der folgenden Öffnungszeiten aus: Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in den Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2 zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden zu senden oder während der folgenden Sprechzeiten Montag 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung,  Dienstag, Donnerstag  9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag  nach Vereinbarung  im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 6310 (6. Obergeschoss) zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Es wird um eine Voranmeldung beim zuständigen Bearbeiter, Herrn Kreutzstein, telefonisch unter 4 88 34 96 oder per E-Mail: RKreutzstein@Dresden.de, gebeten.             en Zeitra

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2 unberücksichtigt bleiben.

Dresden, den 13. Juni 2022

gez. Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleich um ist eine Einsichtnahme in eine Kopie der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2 auch in der Ortschaft Langebrück, örtliche Verwaltungsstelle, Weißiger Straße 5, 01465 Dresden während folgender Sprechzeiten möglich: Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch und Freitag geschlossen

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtentwicklungsplanung
Herr Kreutzstein

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 6. Etage, Zimmer 6310
Telefon:  0351-4883496
Fax: 0351-4883543
E-Mail: RKreutzstein@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • FNP-Änderung Nr. 2 - Begründung zum Vorentwurf
  • FNP-Änderung Nr. 2 - Plan Vorentwurf

Informationen

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