Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3029 Dresden-Neustadt Nr. 43 Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.06.2021 bis 16.07.2021
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 29. November 2017 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V1905/17 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3029, Dresden-Neustadt Nr. 43, Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hat nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Fassung vom 26. August 2019 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 14. Oktober 2019 bis einschließlich 4. November 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Im Amtsblatt 40/2019 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 28. April 2021 mit Beschluss zu V0685/20 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig hat der Ausschuss beschlossen, folgende Änderungsvorschläge am Entwurf des Bebauungsplans im weiteren Planungsprozess fachlich zu prüfen und bei Machbarkeit in die Planung einzuarbeiten:

Da die vorliegende Planung erheblich in derzeit vorhandenen Baumbestand eingreift, ist die Zahl der geplanten neuen Baumstandorte insbesondere im Bereich der vorgesehenen Planstraße deutlich zu erhöhen.

Aufgrund des nach wie vor bestehenden Mangels an Spielplätzen in der Neustadt und der prominenten Lage an der Planstraße und am Lokschuppen ist der im Zuge der „privaten Grünfläche" vorgesehene Spielplatz für eine dauerhafte öffentliche Nutzung zu sichern.

Da der an der Hansastraße entlangführende Geh- und Radweg stark frequentiert und zugleich recht schmal ist, sollte die Einmündung der vorgesehenen Planstraße auf die Hansastraße im Sinne der Verkehrssicherheit ebenfalls als Gehwegüberfahrt realisiert werden.

Die vorgesehene Planstraße sollte so ausgestaltet werden, dass sie für den Radverkehr auf kompletter Länge (also auch östlich des Lokschuppens) in beiden Fahrtrichtungen befahrbar ist (Route im Radverkehrskonzept).

Die Ersatzpflanzungen für im Rahmen des Bauvorhabens gefällte Bäume sollen u. a. auf dem Flurstück 1582/18 Gemarkung Neustadt erfolgen. Mit den Ersatzpflanzungen ist ein Lärmschutz- und Abstandsriegel zwischen dem Friedhof und einem öffentlich zugänglichen sozialen Treffpunkt, wie in VorR-Neu00008/21 gefordert, zu schaffen. Auch die restlichen Ersatzpflanzungen sollen im Bereich der Leipziger Vorstadt erfolgen.

Die nördlichen Fassaden der Baufelder MU 1 und MU 2, die zu bestehender Wohnbebauung zeigen, sind ebenfalls zu begrünen.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Der Bebauungsplan verfolgt die Zielstellung, die überwiegend brachliegenden Flächen städtebaulich neu zu ordnen und durch das Abtragen des vorhandenen Bahndammes das neue Quartier mit der Umgebung besser zu vernetzen. Grundsätzlich ist die Entwicklung einer vielfältigen Nutzungsstruktur aus bürgerfreundlichen öffentlichen Räumen, einem familienfreundlichem Wohnumfeld sowie gewerblichen und sonstigen Nutzungen zur Schaffung eines urbanen Gebietes vorgesehen.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3029 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 14. Juni bis einschließlich 16. Juli 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

ABD Akustik Bureau Dresden (2020): Schalltechnisches Gutachten ABD 42985-01/20 Rev. 03 zum Bebauungsplan Nr. 3029 für das Bauvorhaben Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße in Dresden

Blaurock LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2020): Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 3029 Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße Landeshauptstadt Dresden

Landschaftsökologie Moritz (2018): Artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben B-Plan 3029, Dresden-Neustadt Nr. 43 Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße, Landeshauptstadt Dresden

BRENDEL Ingenieure (2020) Energie- und Klimaschutzkonzept Bebauungsplan Nr. 3029 Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße Landeshauptstadt Dresden

GENEST Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Gutachten Nr. 033L6 G, Rev. C Neubau Bogenviertel Hansastraße Bebauungsplan Nr. 3029 Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße Belichtungsstudie; Dresden

Geotechnik Buschmann Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Geotechnischer Bericht - Untersuchung zur Beurteilung der Baugrund- und Gründungsverhältnisse und Deklarationsuntersuchungen Landeshauptstadt Dresden Bebauungsplan Nr. 3029 - Dresden-Neustadt Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen zu folgenden Belangen vor:

Grünordnung/Grünflächen/Baumbestand

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Belangen vor:

Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, mit Schreiben vom 6. November 2019 (Themenbereiche: Umweltbericht, Bodenschutz/Altlasten, Wasser, Klima, Lufthygiene, Lärm/Erschütterungen, Naturschutz/Landschaft/Erholung/Nutzung, Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, sonstige grünordnerische Belange und sonstige Hinweise

Landesdirektion Sachsen, mit Schreiben vom 24. Oktober 2019 (Themenbereich: Hochwasserschutz)

Regionaler Planungsverband, mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 (Themenbereich: Hochwasserschutz)

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, mit Schreiben vom 23. Oktober 2019 (Themenbereiche: natürliche Radioaktivität, Geologie)

Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 (Themenbereiche:  Grünanlagen/Straßenbegleitgrün, Stadtklima, öffentliche und private Grünanlagen und Spielplätze)

BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., Regionalgruppe Dresden, mit Schreiben vom 1. November 2019 (Themenbereiche: Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Stadtklima, Versiegelung, Lärmbelastung, Erholung)

Stadtentwässerung Dresden GmbH, mit Schreiben vom 21. November 2019 (Themenbereich: Niederschlagswasser)

Landeshauptstadt Dresden, Klimaschutzstab, mit Schreiben vom 25. Oktober 2019 (Themenbereiche: Energie- und Klimaschutz) 

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4353 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herr Patschger, telefonisch unter 4 88 35 66 oder per E-Mail: SPatschger@dresden.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4353 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herr Patschger, telefonisch unter 4 88 35 66 oder per E-Mail: SPatschger@dresden.de zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 27.05.2021

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3029 im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während o. g. Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung (telefonisch unter 4 88 66 01 oder per E-Mail unter stadtbezirksamt-neustadt@dresden.de) möglich. Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de/erreichbar veröffentlicht.

Kontaktperson

Stadtplanungsamt

Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Herr Patschger

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4353

Telefon:  0351-48833476

Fax: 0351-4883213

E-Mail SPatschger@Dresden.de

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