Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 40 Dresden-Räcknitz Nr. 1 Südpark

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.03.2021 bis 23.04.2021
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Planzeichnung

In den oben genannten Bebauungsplan wurden nach seiner öffentlichen Auslegung Änderungen und Ergänzungen aufgenommen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Der Bebauungsplan wurde insbesondere in folgenden Punkten geändert und ergänzt:

  • Ergänzung einer Maßnahmenfläche (CEF-Maßnahme) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
  • Änderung der Bezugshöhe der Fläche für Gemeinbedarf
  • Anpassung der Breite von Leitungsrechten
  • Anpassung der Festsetzungen zu Altlasten
  • Modifizierung und Ergänzung der Pflanzlisten
  • Aktualisierung der haushaltwirksamen Kosten
  • Fortschreibung des Umweltberichtes

Die Stellungnahmen haben sich nur auf geänderte und ergänzte Teile des Bebauungsplanes zu beziehen.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebietes als Park zum Ziel, der neben naturbelassenen Bereichen (landwirtschaftliche Flächen, Wald und Waldmehrung, Grünflächen) in einem ausgewogenen Verhältnis auch Aktivitäts- und Bewegungsräume (Freizeit- und Vereinssport, vereinsungebundener Sport, Waldspielplatz, Spielplatz, Skateanlage, Urban Gardening, Grillplatz etc.) aufweisen soll.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben

vom 22. März bis einschließlich 23. April 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus:  Montag, Freitag  9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor:

vorgetragen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan

  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 13. Juli 2018, zum Belang Boden(-nutzung)
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Schreiben vom 23. Juli 2018, zum Belang Boden(-nutzung)
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 30. August 2018, zu den Belangen Bodenschutz/Altlasten (Altlasten, radioaktiv kontaminierte Auffüllungen, Georisiken), Niederschlagswasser, Immissionsschutz, Klima, Naturschutz/Landschaft/ Erholung (Grünordnung, Artenschutz: hier Optimierung der Habitatbedingungen für die Feldlerche, Eingriffsregelung, gesetzlich geschützte Biotope) und Landwirtschaft
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 20. Juli 2018, zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Georisiken
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 26. Juli 2019, zu den Belangen Boden(-nutzung) und Wald
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Schreiben vom 24. Juli 2018, zum Belang Landschaftsbild
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsen (in Vertretung für Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Landesjagdverband Sachsen und NABU Landesverband Sachsen), Schreiben vom 25. Juli 2018, zum Belang Landschaftsbild
  • DREWAG NETZ GmbH, Schreiben vom 2. Juli 2018, zum Belang Baumstandorte
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schreiben vom 15. Juni 2018, zum Belang Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 7. Juni 2018, zum Belang Baumstandorte
  • Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Schreiben vom 27. Juli 2018, zum Belang Baumstandorte
  • Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Schreiben vom 8. August 2018, zu den Belangen Grünflächenausweisung und Ausgleichsmaßnahmen
  • Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen, Zentrale, Schreiben vom 26. Juli 2018, zu den Belangen Niederschlagswasserbewirtschaftung und Boden(-nutzung)
  • Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 4. Juni 2018, zum Belang Baugrund
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Schreiben vom 11. Juli 2018, zum Belang Landschaftsbild
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 29. Mai 2018, zum Belang Bodendenkmalpflege
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz, Schreiben vom 3. Juli 2018, zum Belang Bodendenkmalpflege
  • Landeshauptstadt Dresden, Brand- und Katastrophenschutzamt, Schreiben vom 20. Juni 2018, zum Belang Baumstandorte
  • Technische Universität Dresden, Schreiben vom 25. Juli 2018, zum Belang Boden(-nutzung)

vorgetragen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 20. Februar 2020, zu den Belangen Bodenschutz/Altlasten (Altlasten, radioaktiv kontaminierte Auffüllungen), Wasser (Niederschlagswasser), Naturschutz/Landschaft/Erholung (Artenschutz: Habitatbedingungen für die Feldlerche, und Eingriffsregelung)
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 6. Februar 2020, zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Georisiken
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 6. Februar 2020, zu den Belangen Pflanzmaßnahmen und Umweltbericht (Schutzgut Mensch und Gesundheit)
  • Landesverband GRÜNE LIGA Sachsen e. V., Schreiben vom 6. Februar 2020, zu den Belangen Boden(-nutzung), Artenschutz (hier: Entwicklungskonzept für Waldflächen zur Verbesserung des Artenschutzes) und Ausgleichsmaßnahmen
  • Naturschutzverband Sachsen e. V., Schreiben vom 6. Februar 2020, zu den Belangen Boden(-nutzung), Artenschutz (hier: Entwicklungskonzept für Waldflächen zur Verbesserung des Artenschutzes) und Ausgleichsmaßnahmen
  • DREWAGNETZ GmbH, Schreiben vom 27. Januar 2020, zum Belang Baumstandorte
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schreiben vom 4. Februar 2020, zum Belang Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 16. Januar 2020, zum Belang Baumstandorte
  • Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Schreiben vom 5. März 2020, zum Belang Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Technische Universität Dresden, Schreiben vom 25. Juli 2018, zu den Belangen Boden(-nutzung) und Pflanzmaßnahmen

Folgende umweltbezogene Belange wurden seitens der Öffentlichkeit benannt:

  • Klima (Kaltluftentstehung, Überwärmung)
  • Wasser (Niederschlagswasserbewirtschaftung, Grundwasser)
  • Naturschutz/Landschaft/Erholung (Landwirtschaft, Wald, Landschaftsbild)
  • Bodenschutz/Altlasten (Bodennutzung, Bodenerosion, Ablagerungen, radioaktive Altlast)
  • Artenschutz (hier: Sicherung von Freiräumen für Tiere und Flächen für die Feldlerche, Hinweis auf anzutreffende Tierarten), Fauna und Flora (Pflanzmaßnahmen)
  • Lärm/Immissionen (Sportanlagenbezogen und Verkehrsbelastung)

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben „Südpark-Räcknitz, Landeshauptstadt Dresden“, Landschaftsökologie Moritz, 21. November 2017
  • Grünordnungsplan und Grünordnungsbericht zum Bebauungsplan Nr. 40, Dresden-Räcknitz Nr. 1, Südpark, Landschaftsarchitekturbüro Dr. Eichstädt-Lobers, Dresden, 25. Juli 2019, geändert 12/2019, Aktualisierung Anlagen 1A bis 4 01/2021
  • Entwässerungskonzept und Überflutungsprüfung Bebauungsplan 393, Dresden- Räcknitz Nr. 3, Nöthnitzer Straße, Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH (itwh), Dipl.-Hyd. Peter Gocht, Dezember 2017
    • Hydrologische Berechnung und Maßnahmekonzeption zum Überflutungsschutz Bebauungsplan Nr. 40 – Südpark, itwh, 15. November 2018
    • Ergänzende Auswertung Niederschlagswasserentsorgung, itwh, 28. Juni 2019
  • Radiologische Erkundung auf dem Bebauungsplangebiet „Nöthnitzer Straße-Campus Süd“ in Dresden-Räcknitz, IAF-Radioökologie GmbH, 29. Januar 2019

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4310 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Leibnitz, telefonisch unter 4 88 32 89 oder per E-Mail: SLeibnitz@dresden.de eingesehen werden.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der oben aufgeführten Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4310 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 05.03.2021

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 40 im Stadtbezirksamt Plauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 106, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, während o. g. Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung (telefonisch unter 488 68 01 oder per E-Mail unter Stadtbezirksamt-Plauen@dresden.de) möglich. Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de/erreichbar veröffentlicht.

Kontaktperson

Landeshauptstadt DresdenStadtplanungsamt

Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Frau Leibnitz

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4310

Telefon:  0351-4883289

Fax: 0351-4883456

E-Mail:  SLeibnitz@dresden.de

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