Verfahren Landeshauptstadt Dresden Verkehr und Mobilität

Parken am Schillerplatz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.03.2021 bis 25.04.2021
  • Stellungnahmen 178 Stellungnahmen
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Der Stadtrat hat am 24. Januar 2019 mit seinem Beschluss zum „Luftreinhalteplan 2017 für die Landeshauptstadt Dresden“ die Einführung der Parkraumbewirtschaftung mit dem Schwerpunkt Bewohnerparken im Umfeld des Schillerplatzes in Blasewitz beschlossen.

Das Stadtplanungsamt hat beginnend im Jahr 2015 das Gebiet analysieren lassen und über mehrere vertiefende Untersuchungen in den Jahren 2017 bis 2019 die entwickelten Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung überprüft und qualifiziert. Die Analyseergebnisse sowie das daraus entstandene Maßnahmenpaket stellen wir Ihnen vom 29. März bis 25. April 2021 zur Diskussion und freuen uns auf Ihre Hinweise und Anregungen. Das Maßnahmenpaket soll damit abschließend qualifiziert werden. Als nächster Schritt ist die Detailplanung mit anschließender Umsetzung vorgesehen.

Unter den folgenden Links finden Sie die zusammengefassten Informationen zur

Parkraumanalyse und zum Stellplatzangebot sowie zur

Planung Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden

Stadtplanungsamt 

Abteilung Verkehrsentwicklungsplanung

Sachgebiet Individualverkehr

Herr Ziesch

Telefon: 0351 4883254 

E-Mail:   HZiesch@dresden.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung zur Online-Beteiligung "Bewohnerparken im Umfeld des Schillerplatzes in Blasewitz"

Im Rahmen der Online-Beteiligung können interessierte Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Stellungnahmen angeben.

Die Teilnahme an dem Beteiligungsverfahren ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Die von Ihnen erhobenen Daten bestehen ausschließlich aus den Angaben, die Sie uns freiwillig im Rahmen Ihrer Stellungnahme zusenden. Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie Link.

Verantwortlich für die Erhebung ist das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden:

Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden

Freiberger Str. 39

01067 Dresden

stadtplanungsamt@dresden.de

Zuständiger Datenschutzbeauftragter:

Landeshauptstadt Dresden

Geschäftsbereich Oberbürgermeister

Datenschutzbeauftragter

datenschutzbeauftragter@dresden.de

Wenn Sie Fragen zu dieser Online-Beteiligung haben, können Sie sich gern per E-Mail stadtplanungsamt@dresden.de an uns wenden.

Sollten Sie freiwillig personenbezogene Daten, z. B. in Form der Anfrage per E-Mail, angeben, erfolgt die entsprechende Verarbeitung dieser Daten mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO werden Sie über folgende Rechte informiert:

  • Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.
  • Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.
  • Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-GSDVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben.

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