Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6010 Dresden-Friedrichstadt Ehemaliges Ostravorwerk

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2021 bis 09.04.2021
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 18. April 2012 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V1503/12 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6010, Dresden-Friedrichstadt, Ehemaliges Ostravorwerk, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 3. Februar 2021 mit Beschluss Nr. V0559/20 den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen.

Im Wesentlichen werden mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan folgende Planungsziele angestrebt:

Entwicklung und Wiedernutzbarmachung einer über Jahrzehnte brachliegenden Fläche, sinnvolle Verwertung und Nutzung der Bauflächen unter Vorrang des Prinzips „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“

Umsetzung der Ziele des Erneuerungskonzeptes für das Sanierungsgebiet Friedrichstadt zur Neuordnung und Nutzung der Potenziale des Standortes

Erhaltung und denkmalgerechte Sanierung sowie Nutzung der historischen Bausubstanz, vielfältige Nutzungsmischung des Gebietes im Rahmen der Entwicklung, Nutzung und Gestaltung als urbanes Gebietes

Schaffung und Umsetzung von vielfältigen Angeboten des Wohnens sowie weitere gemischte Nutzungen

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6010 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 1. März bis einschließlich 9. April 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag,  Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 25. März 2013 zum Hochwasserschutz (Überschwemmungsgebiete der Elbe und der Vereinigten Weißeritz)

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Schreiben vom 5. März 2013, Belang des Hochwasserschutzes (Überschwemmungsgebiete der Elbe und der Vereinigten Weißeritz))

Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 27. März 2013, Belange der Grünflächen, Straßenbaumpflanzungen und Abfallwirtschaft

Landeshauptstadt Dresden Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Schreiben vom 12. März 2013, Belange der Niederschlagswasserversickerung auf dem Grundstück, Verwendung von versickerungsfähigen Belägen bei Verkehrsflächen und Wasserrückhaltung über Dachbegrünung

Landeshauptstadt Dresden, Brand- und Katastrophenschutzamt, Schreiben vom 23. Februar 2013, Belang des Bodens (Kampfmittelbelastung)

Landeshauptstadt Dresden, Gesundheitsamt, Schreiben vom 4. März 2013, Belange Lärmbelastung und Altlasten

Folgende umweltbezogene Belange wurden seitens der Öffentlichkeit benannt:

Maßnahmenflächen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Grünordnung; Schaffung von Grün- und Erholungsflächen, Anpflanzungen von Bäumen und Dachbegrünungen, Klarstellung von öffentlichen und privaten Nutzungen von Grünflächen

Grundwasserschutz; Störung Grundwasserspiegel und Grundwasserströmungen im Gebiet, Stauwirkung und Anhebung des Grundwasserspiegels durch bauliche Eingriffe im Bodenbereich, Gefahr der Flutung durch Hochwasser

Immissionsschutz; Lärmbelastung durch angrenzende Gewerbenutzungen, Verkehrslärm und Vorkehrrungen zum Lärmschutz

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

Artenschutzrechtliche Betrachtung – Spezielle Artenschutzprüfung (SAP), Sachverständigenbüro Hahn, Fachgutachten im Bereich Natur- und Artenschutz, Stand Mai 2012 bis Juli 2015

Kurzbericht zur Aktualisierung der naturschutzfachlichen Untersuchungen, Sachverständi-genbüro Hahn, Fachgutachten im Bereich Natur- und Artenschutz, Sachstand Juni 2020

cdf Schallschutz (2020): Schallimmissionsprognose der Gewerbelärmvorbelastung, Bericht Nr. 19-3989/01, Stand Oktober 2020

cdf Schallschutz (2020): Schallimmissionsprognose der Verkehrslärmbelastung, Bericht Nr. 19-3989/02, Stand Oktober 2020

cdf Schallschutz (2020): Bauliche Lärmschutzmaßnahmen, Bericht Nr. 19-3989/03, Stand Oktober 2020

cdf Schallschutz (2020): Schallschutz, Bericht Nr. 19-3989/04, Stand 5. Oktober 2020

Grünordnungsplan, GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Stand Juli 2020

Baumbeurteilung, GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Stand Februar 2019

cdf Schallschutz (2020): Schallimmissionsprognose der Gewerbelärmvorbelastung,   Berichte Nr. 19-3989/01, 19-3989/02, 19-3989/03 und 19-3989/04, Stand Juni 2020

GICON, Großmann Ingenieur Consult GmbH, Staubemissions- und –immissionsprognose, Stand Juli 2019

Schnittstellenprüfung/Defizitanalyse zu den Themenfeldern Geotechnik, Altlasten und Entsorgungsmanagement, BGD ECOSAX GmbH, Stand März 2019

GICON, Großmann Ingenieur Consult GmbH, Konzept abwehrender Brandschutz, Entwurf zur öffentlichen Auslegung, Stand Juni 2020

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss) nach vorheriger Anmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Dr. Jarad, telefonisch unter 4 88 34 82 oder per E-Mail: mjarad@dresden.de, eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

(§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 18.02.2021

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6010 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 347, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung (telefonisch unter 4 88 60 01 oder per E-Mail unter stadtbezirksamt-altstadt@dresden.de) möglich. Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de/erreichbar veröffentlicht.

Kontaktperson

Landeshauptstadt DresdenStadtplanungsamtAbteilung Stadtplanung Innenstadt

Herr Dr. Jarad

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4365

Telefon:  0351-4883482

Fax: 0351-4883213

E-Mail:  MJarad@Dresden.DE

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