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Dialog Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

  • 7 Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung
    • Iststand
    • Maßnahmen
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Iststand

Die Themen dieses Handlungsfeldes nehmen insbesondere auf Artikel 8 Bewusstseinsbildung, Artikel 9 Zugänglichkeit, Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen sowie Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug.

Vision für die Landeshauptstadt Dresden

Alle Menschen können barrierefrei an Informationen und an der Kommunikation teilhaben. Informationen werden so gestaltet, dass sie von sinnesbehinderten Menschen aufgenommen werden können. Eine bürgernahe und leicht verständliche Sprache sowie der Einsatz von Gebärdensprache und Kommunikationshilfen sorgen dafür, dass Informationen von allen gleichberechtigt genutzt werden können und Kommunikation ohne Barrieren stattfinden kann.

Behinderte Menschen werden bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die sich auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen beziehen, einbezogen. (Erste Fortschreibung, 2017)

Das Diagramm zeigt eine Torte. Es zeigt 11% langfristige Maßnahmen (Anzahl: 4), 51% umgesetzte Maßnahmen (Anzahl:19) und 22% teilweise umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 8) und 16% nicht umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 6) bei einer Gesamtanzahl von 37 Maßnahmen, die für die erste Fortschreibung angezeigt wurden.

Iststand Teilbereich Zugang zu Information und Kommunikation (Internet/ Intranet), Teilhabe am öffentlichen Leben

Der Internetauftritt www.dresden.de ist seit 2015 technisch barrierefrei. Eine Überprüfung und Anpassung erfolgte 2018/2019. Barrierefreiheit ist eine Vorgabe für die Weiterentwicklung des Internet- und Intranetauftrittes und bei Ausschreibungen zu Anwendungen. Broschüren sollen nach Möglichkeit nur als barrierefreie PDF-Dokumente online gestellt werden. Zum 23. September 2020 setzte Dresden das Barrierefreie-Websites-Gesetz um. Es ist noch nicht alles vollständig umgesetzt. Aber in der Erklärung zur Barrierefreiheit kann nachgelesen werden, was barrierefrei ist und was nicht. Die Verwaltung freut sich auf Rückmeldungen.

https://www.dresden.de/de/sonstiges/erklaerung-zur-barrierefreiheit.php

Bei Broschüren, Flyern und ähnlichen Veröffentlichungen für Veranstaltungen sollen möglichst immer Aussagen zur Barrierefreiheit der Veranstaltung enthalten sein. Die Plakat-Sprache ist groß, knapp und verständlich. Einwohnerversammlungen, Bürgerbeteiligungen und öffentliche Sitzungen kommunalpolitischer Gremien finden fast immer an barrierefreien Orten statt. Ebenso wird eine Gebärdensprachdolmetschung immer häufiger gestellt oder der Bedarf wird abgefragt. Stadtratssitzungen werden bei Bedarf von Gebärdensprachdolmetschenden begleitet. Über besondere Aktivitäten aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wird immer öfter in Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen berichtet.

Iststand Teilbereich Informationstechnik/ Software/E-Government

Die gesetzlichen Grundlagen für die Barrierefreiheit der Technik und Software sind umfassend und werden zum größten Teil in der Stadtverwaltung umgesetzt. In der Praxis sind zum Beispiel Updates eine Hürde, welche die erneute Überprüfung der Seiten auf Barrierefreiheit erfordern, da oftmals nach den Updates Barrieren hinzukommen, die vorher nicht da waren.

Iststand Teilbereich Barrierefreier Zugang der Verwaltungsgebäude

Nicht alle Verwaltungsgebäude sind barrierefrei zugänglich. Durch Umzüge und Renovierungen ist die Barrierefreiheit nicht immer sofort herstellbar. Bei allen Neubauten wird die Barrierefreiheit in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Barrierefreies Planen und Bauen besprochen und umgesetzt. Generell bearbeitet die Arbeitsgruppe das Thema Barrierefreiheit von Verwaltungsgebäuden.

Gespräche mit Selbstvertreterinnen- und vertretern ergaben, dass das Thema barrierefreier Zugang von Verwaltungsgebäuden zukünftig als ein Kapitel im Handlungsfeld Mobilität und Barrierefreiheit eingebunden werden soll.

Iststand Teilbereich Wahlen/Bürgerentscheide, Teilhabe am politischen Leben

Die Barrierefreiheit in Wahllokalen und bei Wahlen konnte bereits zum großen Teil umgesetzt werden. Eine entsprechende Auflistung von Wahllokalen wird im Vorfeld der Bundestagswahlen in Zusammenarbeit mit dem Büro der Beauftragten erarbeitet. Die Vorlagen der Stadtverwaltung für den Stadtrat und seine Ausschüsse und Beiräte sind nicht immer barrierefrei.

Aufgrund der Corona Pandemie gab es gesetzliche Änderungen, die digitale oder hybride Ausschuss-, Beirats-, oder Stadtratssitzungen möglich machen. Sitzungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen und des Seniorenbeirats fanden daraufhin hybrid statt. Das bedeutet, dass die eingeladenen Personen vor Ort oder von zu Hause am Computer teilnehmen können.

Iststand Teilbereich Bewusstseinsbildung/Antidiskriminierung

In diesem Teilbereich konnten die geplanten Maßnahmen vollständig erfüllt werden. Auf Basis aktueller Bedarfe und Anforderungen werden durch das Haupt- und Personalamt in Zusammenarbeit mit den Fachämtern und Beauftragten jährlich Seminarangebote entwickelt. Diese, aber auch bestehende und bewährte zentrale Fortbildungsangebote, werden regelmäßig geprüft und angepasst. So konnte das Fortbildungsprogramms zum Thema Barrierefreiheit und Inklusion erweitert werden.

Handlungsbedarf Teilbereich Zugang zu Information und Kommunikation, Teilhabe am öffentlichen Leben

Der Handlungsbedarf ist: Barrierefreiheit immer mit zu denken. Die Verwaltung hat mittlerweile eine gute technische Ausgangsbasis, für die Angestellten ist Barrierefreiheit nichts Neues mehr, es gibt Anwendungsbeispiele und Möglichkeiten der Unterstützung bspw. durch das Büro der Beauftragten.

Was fehlt: Nachhaltigkeit und Selbstverständlichkeit. Barrierefreiheit muss die Regel sein, von der im Ausnahmefall abgewichen wird. Mittel für Gebärdensprachdolmetschende, Übertragung in leicht verständliche Sprache oder Miete für einen barrierefreien Veranstaltungsort müssen im Haushalt eingeplant sein.

Eine Idee ist die Arbeit mit Rahmenvereinbarungen. 2021 und 2022 gibt es einen Testlauf im Rahmen der „Kommunikationsoffensive“ zur leicht verständlichen Sprache mit der VERSO gGmbH und in Kooperation mit der TU Dresden. Ämter können so unkompliziert bspw. Förderrichtlinien oder Antragstexte übertragen. Ein ähnliches Vorgehen empfiehlt sich für den Einsatz für Gebärdensprachdolmetschende.

Handlungsbedarf Teilbereich Informationstechnik/Software/E-Government

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist für die Kommune verpflichtend. Einwohnerinnen und Einwohner sollen Anträge digital ausfüllen und abgeben können. Bei der Umstellung auf digitale Formulare ist unbedingt das BarrierefreiesWebsitesGesetz umzusetzen. Texte, die einmal in die Hand genommen werden müssen, können gleich auf leicht verständliche Sprache geprüft und angepasst werden.

Die Möglichkeiten der digitalen Teilnahme an Gremiensitzungen ist weiterzuentwickeln. Viele ältere Menschen möchten per Telefon an Sitzungen teilnehmen. Das geht aktuell noch nicht.

Handlungsbedarf Teilbereich Wahlen/Bürgerentscheide, Teilhabe am politischen Leben

Neben der wiederkehrenden Frage nach barrierefreien Wahllokalen vor jeder Wahl, gibt es nach wie vor keine barrierefreien Wahlschablonen für Kommunalwahlen für blinde und seheingeschränkte Wählerinnen und Wähler. Auch ist die Vereinheitlichung des Stimmzettelformats noch nicht umgesetzt. Darüber hinaus ist bei der Erarbeitung von Stadtratsvorlagen auf die Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und BarrierefreiesWebsitesGesetz zu achten.

Es könnten mehr (überhaupt) Menschen mit Behinderungen für den Stadtrat kandidieren. Dafür braucht es eine Offenheit und Einladung durch die Dresdner Parteien. Mindestens ist die gute Zusammenarbeit des Stadtrats mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen fortzuführen.

Handlungsbedarf Teilbereich Bewusstseinsbildung/Antidiskriminierung

Nach wie vor arbeitet die Stadtverwaltung „versäult“. Ein Beispiel: Wir haben viele und gute Beratungsangebote in der Stadt. Für Kinder und Jugendliche, für Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderungen, für Menschen mit Fluchterfahrung, für queere Menschen, für Menschen mit seelischen Herausforderungen. Zum Teil kennen sich die Beratungsangebote untereinander nicht. Gründe dafür finden sich zum Teil in der Struktur und Finanzierung der Angebote durch die Stadtverwaltung, aber auch darin, dass eine Vernetzung zum Teil nicht von Anfang unterstützt wird. Gute Vernetzung braucht Zeit und Ressourcen.  

Ein Dresden für Alle kann nur vernetzt und ämterübergreifend gestaltet werden. Es gibt kein Thema, bei welchem es nicht wichtig wäre, die Sicht der Menschen mit Behinderungen zu überprüfen. 

Die beste Bewusstseinsbildung ist gemeinsames Tun. Wichtige Projekte sind beispielsweise für die nächsten Jahre die Arbeit am Dresdner Mobiliätsplan 2035 oder die gemeinsame Entwicklung von Kultur- und Nachbarschaftszentren.

Die Beauftragten der Stadt (für Gleichstellung, Integration und Ausländer und Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren) nehmen sich in diesem Sinne auch vor, die vorhandenen Pläne und Strategien vor der nächsten Fortschreibung zusammenzuführen.

Sie teilen eine gemeinsame Vision „Wir leben in einer diskriminierungsfreien Gesellschaft. Einwohnerinnen und Einwohner haben unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, wie beispielsweise ihrer sozialen und ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Lebensalters oder ihrer Behinderung die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Entfaltung. Der gleichberechtigte Zugang zu den kommunalen Angeboten und Dienstleistungen der Stadtverwaltung ist sichergestellt."

Gutes Beispiel

Im Pilotprojekt „Barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts des Büros des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden" sind 45 Gebärdensprachvideos und auf 58 Seiten Texte in Leichter Sprache im Internetauftritt von www.dresden.de entstanden.

Schauen Sie sich die Texte in Leichter Sprache und ein Gebärdensprachvideo an unter: https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/oberbuergermeister.php

Das Projekt lief vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018. Das Projekt wurde nach der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe)“ über die Landesdirektion Sachsen gefördert.

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Kontaktperson

Manuela Scharf

Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren

Telefon: 0351-4882832

E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Mit der Online-Beteiligung zum Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie sich mit Ideen und Anregungen einbringen.

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Um an der Beteiligung teilnehmen zu können, müssen Sie keine personenbezogenen Daten angeben. Falls Sie eine Rückmeldung auf Ihre Kommentare wünschen, dann geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an oder registrieren sich im Beteiligungsportal.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Dresdner Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwendet. Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier [https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242].

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  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

  • Landeshauptstadt Dresden
  • Manuela Scharf
  • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren
  • Postfach 12 00 20
  • 01001 Dresden
  • behindertenbeauftragte@dresden.de

Datenschutzbeauftragter

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