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Dialog Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

  • 5a Kultur und Tourismus
    • Iststand
    • Maßnahmen
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Iststand

Dieses Handlungsfeld nimmt insbesondere auf Artikel 9 „Zugänglichkeit“, Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft“ und Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug.

Vision für die Landeshauptstadt Dresden

Kulturelle, sportliche, freizeitbezogene und touristische Veranstaltungen, Angebote und Einrichtungen sind in hoher Angebotsdichte barrierefrei für alle zugänglich und nutzbar. Öffentliche Spielplätze können von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten erreicht und genutzt werden und entwickeln sich dadurch zum Treff- und Kommunikationspunkt im Wohngebiet. (Erste Fortschreibung, 2017)

Das Diagramm zeigt eine Torte. Es sind 27 % langfristige Maßnahmen (Anzahl: 6). Es sind 32 % umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 7), 18 % nicht umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 4) und 23 % teilweise umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 5) bei einer Gesamtanzahl von 22 Maßnahmen für diese Fortschreibung angezeigt wurden.

Im Handlungsfeld Kultur und Tourismus ist noch keine aktuelle Berichterstattung erfolgt. Zum Iststand und zur Feststellung des Handlungsbedarfs werden Auszüge aus dem Kulturentwicklungsplan 2020 zitiert.

Kultur- Iststand und Bedarf

„Das Konzept der Inklusion kann als Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels, der auf einem veränderten Menschenbild beruht, betrachtet werden. Bezogen auf Kunst und Kultur zielt es darauf ab, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und nicht von vornherein vom „Standardkulturnutzer“ auszugehen. Davon profitieren zudem weitere Zielgruppen oder genauer formuliert: Eine weite Auffassung von Inklusion beschränkt sich nicht auf die Teilhabe von Menschen mit entsprechenden Einschränkungen. So profitieren von einem so verstandenen Inklusionskonzept auch Ältere oder Menschen mit Migrationshintergrund. Beispielsweise erleichtert ein barrierefreier Zugang zu Kultureinrichtungen auch Älteren die Nutzung und verbessert sich durch die Anwendung leichter Sprache das Verständnis auch von Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Sprache nicht vollumfänglich beherrschen.

In den vergangenen Jahren konnten erhebliche Fortschritte vor allem bezüglich einer verbesserten Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen erreicht werden. So sind Einrichtungen wie die Dresdner Philharmonie, HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste, die Hauptstelle der Städtischen Bibliotheken im Kulturpalast, die beiden städtischen Theater auf dem Gelände des früheren Kraftwerks Mitte, das Kabaretttheater Herkuleskeule oder das Kulturzentrum riesa efau seit der Beschlussfassung zum Kulturentwicklungsplan 2008 barrierefrei zugänglich geworden. Nichtsdestotrotz ist der bauliche Aufwand, insbesondere ältere Gebäude für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen barrierefrei zugänglich zu machen, noch immer groß und sind einige städtische aber auch viele Häuser von institutionell geförderten Kulturträgern nach wie vor nicht entsprechend gerüstet.

Zu den wichtigen Schwerpunktzielen der Landeshauptstadt für eine breit verstandene Inklusion gehört es, kulturelle Veranstaltungen, Offerten und Einrichtungen in hoher Angebotsdichte barrierefrei für alle zugänglich und nutzbar zu machen. Dabei beschränkt sich die Zugänglichkeit keinesfalls nur auf Mobilitätsbarrieren. Vielmehr geht es ebenso um Offenheit für Menschen mit Behinderungen bzw. um eine Änderung der Einstellung der maßgeblichen Akteure in den Kultureinrichtungen insofern, dass ihre Bedürfnisse, Anforderungen an die Nutzung und Mitwirkung angemessen berücksichtigt werden. Infolgedessen gehört insbesondere die Verbesserung der Willkommenskultur für Menschen mit Behinderungen zu den zentralen Zielen.

Zur Umsetzung des Inklusionsziels stehen folgende Aufgabenbereiche im Vordergrund:

  • weitere Verbesserung der Zugänglichkeit städtischer und institutionell geförderter Kultureinrichtungen (Anpassung der Immobilien für Mobilitätsbehinderte, Bereitstellung von entsprechenden Techniken wie Hörschleifen, Audiodeskription in Museen und Ausstellungen bzw. Leitsysteme für Sehbehinderte, von Gebärdendolmetscher und -dolmetscherinnen etc.),
  • Sensibilisierung der Kulturakteure für die Thematik,
  • Vermittlung von Inklusions-Know-how an Kulturakteure (Nutzung diverser Techniken, Fördermittelbeantragung, Weiterbildung etc.),
  • barrierefreie Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit Behinderungen (Nutzung leichter Sprache, entsprechende Aufbereitung von digitalen Veröffentlichungen etc.),
  • Informationsvermittlung für Behinderte und ihre Angehörige, um die entsprechende Nutzbarkeit von Kulturinstitutionen und -angeboten zu verbessern (Informationen zur Zugänglichkeit der Häuser/Offerten, Vorhandensein von entsprechenden Techniken und Leitsystemen, zielgruppenspezifische Offerten etc.)
  • verstärkte Öffnung von Berufen in Kunst und Kultur für Menschen mit Behinderungen.

Das Amt für Kultur und Denkmalschutz wird auch zukünftig an der Umsetzung dieser Ziele, die zentral durch die weisungsfrei arbeitenden Beauftragten der Landeshauptstadt gesteuert wird, mitwirken. Zudem wird dafür auch künftig eng mit der vom Freistaat Sachsen geförderten Servicestelle Inklusion im Kunst- und Kulturbereich kooperiert.“

Quelle: Kulturentwicklungsplan 2020

Tourismus - Iststand und Bedarf

„Zur Sicherung der Qualität der breiten Palette touristisch relevanter Kulturangebote der Stadt sollten die Akteure eng verzahnt und aufeinander abgestimmt arbeiten. Nur so kann das vorhandene, ausdifferenzierte, touristisch relevante Kulturangebot der Stadt die potenziellen touristischen Zielgruppen erreichen.

Dabei liegt die Bereitstellung des entsprechenden Angebots im Verantwortungsbereich der – öffentlich finanzierten oder geförderten – Kulturakteure. Die zielgruppenspezifische touristische Vermarktung und der Vertrieb liegen in der Verantwortung der städtischen oder in städtischem Auftrag handelnden Marketing- und Vertriebsakteure. Um die dafür nötige Verzahnung zu optimieren, ist allerdings auch die Steuerung durch die Verwaltung mithilfe einer längerfristigen Vernetzungs- und Kommunikationsstrategie erforderlich.

Wenn auch die Palette an Kulturangeboten in Dresden außerordentlich groß ist, so sollte doch weiter an der Zugänglichkeit der Angebote für die touristische(n) Zielgruppe(n) gearbeitet werden. Auch für touristische Zielgruppen, für die der freie Markt keine oder nur punktuell Angebote entwickelt, sollten Angebote geschaffen bzw. ggf. bestehende Angebote besser vermarktet und vertrieben werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Angebote für Schulklassen, Studiengruppen,
  • Bildungsreisen im kulturellen oder historisch-politischen Kontext,
  • Angebote im Rahmen des „Reisens für Alle“,
  • Bündelung von Angeboten bzw. Vermarktung im Bereich des nachhaltigen Tourismus.

Beispiele für Themen, an welchen im Rahmen der Angebote sowie der Vermarktung der kommunalen Kulturangebote bei entsprechender Relevanz für touristische Zielgruppen gearbeitet werden sollte, sind:

  • abgestimmte Kommunikation innovativer Themen und Formate,
  • Prüfung der Angebote auf ihre Zugänglichkeit, Entwicklung sprachunabhängiger Angebote und/oder mehrsprachiger Informationen zum Angebot,
  • Internationale Kooperationen (z.B. Internationale Festivals, wie Filmfestivals, etc.)
  • Bereitstellen ständiger bzw. regelmäßig verfügbarer Angebote,
  • Bereitstellen zielgruppenspezifischer (touristischer) Informationen.

Beispiele für Maßnahmen, die kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden können, sind:

  • Kontinuierlicher Austausch zwischen Kulturinstitutionen und Marketing- bzw. Vertriebsakteuren,
  • Weiterentwicklung und Nutzung des Veranstaltungskalenders der Stadt Dresden – künftig eines der wichtigsten Infoportale für touristische Gäste – idealerweise mit integriertem gemeinsamen Ticketing der städtischen Kultureinrichtungen,
  • Erstellung gemeinsamer Vermarktungskonzepte für touristisch relevante kulturelle Veranstaltungen und Festivals,
  • Begleitung der Clusterbildung von Veranstaltern ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung – mit der Zielsetzung, die ständige Verfügbarkeit von Angeboten herzustellen, z.B. im Bereich Film, zeitgenössischer Tanz, Kirchenkonzerte etc.“

Quelle: Kulturentwicklungsplan 2020

Für den Bereich Tourismus soll eine städtische Strategie entwickelt werden. Die sehr gute Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklung des Konzeptes für ein Touristisches Wegeleitsystem mit Selbst- und Interessenvertreter:innen und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senior:innen kann dafür fortgeführt werden.

Gutes Beispiel

Inklusion in HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste

Seit 2019 hat das Haus eine AG Inklusion, die sich monatlich trifft. In Planung ist ein Beirat, in welchen Expertinnen und Experten in eigener Sache eingeladen werden. Die Servicestelle für Inklusion im Kunst- und Kulturbereich berät das Festspielhaus seit 2019.

Die Website enthält eine Seite zum Thema Barrierefreiheit im Haus: www.hellerau.org/barrierefreiheit. 2021 wir die Website so umgestaltet, dass sie barrierefreier zugänglich ist (Schriftgrößen, Kontraste, Übersetzung der wichtigsten Inhalte in einfache Sprache). Im gedruckten Monatsprogramm werden barrierefreie Veranstaltungen besser angezeigt und es werden Piktogramme entwickelt, um die jeweilige Barrierefreiheit von Programmen zu kennzeichnen (Website und Monatsprogramm).

(Foto: Stephan Floss)

Durch Einträge des Programms in Datenbanken, Online-Terminkalender etc. und einen Newsletter, soll die Zielgruppe erreicht werden.

Regelmäßige gibt es verdolmetschte Vermittlungsangebote in Gebärdensprache (Führungen, Workshops, Vorträge, Nachgespräche, Stückeinführungen)​ und vermehrt inklusive Themenschwerpunkte im Programm, z.B. kompletter Tag mit DGS-Verdolmetschung im Rahmen eines Bauhaus-Wochenendes oder Entwicklung eines Access Riders zur Abfrage von Bedürfnissen von Künstler:innen.

Das Festspielhaus hat zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung​, eine Klingel zur besseren Erreichbarkeit des Besucherzentrum​s, eine mobile Rampe, ermäßigte Preise für besonderen Platzierungsbedarf, die Möglichkeit des Früheinlasses, die Mail-Adresse barrierefrei@hellerau.org für Fragen und Anregungen.

In Planung ist die Schulung des Vorderhauspersonals, eine Antragstellung beim Programm „Lieblingsplätze für Alle“ für eine verbesserte Zugänglichkeit mithilfe eines Leitsystems (Handgriffe, Piktogramme, Strukturen am Boden, Erhöhung von Kontrasten etc.) ​und das Tastmodell des Hauses soll durch ggf. Hörsäulen oder Kopfhörerausgabe für Informationen zu HELLERAU ergänzt werden.

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Kontaktperson

Manuela Scharf

Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren

Telefon: 0351-4882832

E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Mit der Online-Beteiligung zum Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie sich mit Ideen und Anregungen einbringen.

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Um an der Beteiligung teilnehmen zu können, müssen Sie keine personenbezogenen Daten angeben. Falls Sie eine Rückmeldung auf Ihre Kommentare wünschen, dann geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an oder registrieren sich im Beteiligungsportal.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Dresdner Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwendet. Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier [https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242].

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  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

  • Landeshauptstadt Dresden
  • Manuela Scharf
  • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren
  • Postfach 12 00 20
  • 01001 Dresden
  • behindertenbeauftragte@dresden.de

Datenschutzbeauftragter

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  • Querschnittsthemen
  • 1 Bildung
  • 2 Mobilität und Barrierefreiheit
  • 3 Wohnen
  • 4 Arbeit und Beschäftigung
  • 5a Kultur und Tourismus
  • 5b Freizeit, Spiel und Sport
  • 6 Gesundheit und Pflege
  • 7 Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung

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