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Dialog Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

  • 5b Freizeit, Spiel und Sport
    • Iststand
    • Maßnahmen
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Iststand

Dieses Handlungsfeld nimmt insbesondere auf Artikel 9 „Zugänglichkeit“, Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft“ und Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug.

Vision für die Landeshauptstadt Dresden

Kulturelle, sportliche, freizeitbezogene und touristische Veranstaltungen, Angebote und Einrichtungen sind in hoher Angebotsdichte barrierefrei für alle zugänglich und nutzbar. Öffentliche Spielplätze können von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten erreicht und genutzt werden und entwickeln sich dadurch zum Treff- und Kommunikationspunkt im Wohngebiet. (Erste Fortschreibung, 2017)

Das Diagramm zeigt eine Torte. Es sind 27 % langfristige Maßnahmen (Anzahl: 6). Es sind 32 % umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 7), 18 % nicht umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 4) und 23 % teilweise umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 5) bei einer Gesamtanzahl von 22 Maßnahmen für diese Fortschreibung angezeigt wurden.

Iststand und Bedarf Sport

„Seit Ende 2003 wird Sport und Bewegung über eine moderne und zeitgemäße Sportentwicklungsplanung ausgerichtet. Herzstück der integrierten Sportentwicklungsplanung ist ein umfangreicher Maßnahmen- und Handlungskatalog für die unterschiedlichen Aspekte des Leistungs- und Breitensports, der Sportstättenentwicklung, der Bäderausrichtung sowie des Sportstättenmanagements und des Sportmarketings darstellt.“

https://www.dresden.de/de/leben/sport-und-freizeit/sport/eb-sportstaetten/Sportentwicklungsplanung.php

Im Abschlussbericht zur Sportentwicklungsplanung wird festgestellt, dass Menschen mit Behinderungen mit den derzeitigen Angeboten weniger angesprochen werden.

Der barrierefreie Ausbau der vorhandenen Sportstätten und Bäder erfolgt Schritt für Schritt. In der Regel werden Menschen mit Behinderungen bei der Planung von Um- und Neubauten einbezogen.

Eine Befragung verschiedener Zielgruppen, unter anderem Menschen mit Behinderungen, ist in Arbeit. Diese soll dazu dienen, Angebote für diese Zielgruppen zu entwickeln. Dazu arbeitete der Eigenbetrieb Sportstätten mit den Beauftragten der Stadt zusammen.

Iststand und Bedarf Kinder und Jugendliche

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden weiterentwickelt im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention. Dazu gibt es im Rahmen der Planungskonferenzen der Stadtteile den Thementisch Inklusion. Ziel ist es, dass Selbst- und Interessenvertreterinnen und -vertreter aus den jeweiligen Stadtteilen an den Planungskonferenzen teilnehmen und ihr Expertenwissen einbringen.

https://jugendinfoservice.dresden.de/de/fachkraefteportal/jugendhilfeplanung/planungskonferenzen.php

Alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden nach und nach im Infoportal Barrierefreiheit aufgenommen. Es ist dann genau zu erkennen, wie barrierefrei und zugänglich die Angebote sind. Eine Planung der notwendigen Umbaumaßnahmen ist möglich. Lesen Sie dazu mehr in den Maßnahmentabellen mit ausführlichem Berichtsteil.

Das Jugendamt hat während der Planungskonferenzen mit den Trägern und der Beauftragten einen Selbstcheck Inklusion entwickelt. Dieser soll 2021 gedruckt werden. Der Selbstcheck ist ein Fragenkatalog mit dessen Hilfe sich Einrichtungen selbst überprüfen können. Die Fragen dienen der internen Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Angebot.

Iststand und Bedarf Spiel

Von 207 Spielplätzen der Stadt Dresden sind 58 überhaupt nicht barrierefrei. Alle anderen sind ganz oder teilweise zugänglich und haben vereinzelt barrierearme Spielgeräte. Bei der Planung von Spielplätzen werden immer die Anwohner:innen mit und ohne Behinderung beteiligt.

https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/gruenes-dresden/spielen-in-der-stadt.php

Bei der Fortschreibung des Spielplatzentwicklungskonzepts ist der Beirat für Menschen mit Behinderungen und die Beauftragte zu beteiligen. Bei Neuplanungen von Spielplätzen oder bei Neuanschaffung von Spielgeräten ist die barrierearme Nutzbarkeit durch viele Menschen weiterhin mit zu beachten.

Gutes Beispiel

Sowohl beim Neubau von Sportstätten, als auch im Rahmen der Planungskonferenzen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe und bei der Planung und dem Bau von Spielplätzen hat sich die Beteiligung von Selbst- und Interessenvertreter:innen bewährt. Durch diese Möglichkeit der Rücksprache vor der Fertigstellung oder Planung konnten die Interessen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen weitestgehend berücksichtigt werden. Hier kann nur gesagt werden: weiter so.

(Foto: Ute Etzien)

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Manuela Scharf

Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren

Telefon: 0351-4882832

E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de

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Mit der Online-Beteiligung zum Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie sich mit Ideen und Anregungen einbringen.

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Um an der Beteiligung teilnehmen zu können, müssen Sie keine personenbezogenen Daten angeben. Falls Sie eine Rückmeldung auf Ihre Kommentare wünschen, dann geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an oder registrieren sich im Beteiligungsportal.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Dresdner Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwendet. Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier [https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242].

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  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

  • Landeshauptstadt Dresden
  • Manuela Scharf
  • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren
  • Postfach 12 00 20
  • 01001 Dresden
  • behindertenbeauftragte@dresden.de

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  • 5b Freizeit, Spiel und Sport
  • 6 Gesundheit und Pflege
  • 7 Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung

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