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Dialog Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

  • 4 Arbeit und Beschäftigung
    • Iststand
    • Maßnahmen
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Iststand

Dieses Handlungsfeld nimmt insbesondere auf Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug.

Vision für die Landeshauptstadt Dresden

Menschen mit Behinderungen können durch Beschäftigung ein Einkommen erzielen, das ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Sie haben in einem barrierefrei zugänglichen Arbeitsmarkt - nach ihren Möglichkeiten - die gleichen Chancen und Risiken im beruflichen Leben wie Menschen ohne Behinderung. In der Landeshauptstadt Dresden arbeiten Menschen mit Behinderung gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die berufliche Ausbildung und der Übergang von der Schule in das Berufsleben sind an den persönlichen Stärken und Zielen ausgerichtet. Die Ausbildung findet in Betrieben und Institutionen statt. Menschen mit Behinderungen und Unternehmen werden von kompetenten Stellen beraten und unterstützt. (Erste Fortschreibung, 2017)

Das Diagramm zeigt eine Torte. Es sind 4% langfristige Maßnahmen (Anzahl: 1). Es sind 48% umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 12), 28 % nicht umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 7) und 20% teilweise umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 5) bei einer Gesamtanzahl von 25 Maßnahmen für diese Fortschreibung angezeigt wurden.

Die erste Fortschreibung des Aktionsplanes umfasste viele Ziele und Maßnahmen, bei welchen die Stadt nur beraten, informieren oder kooperieren kann. Die zweite Fortschreibung versucht hier noch einmal zu konkretisieren und Aufgaben an die Verantwortlichen zu verweisen. Dabei liegt ein klarer Schwerpunkt auf dem Handeln der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin.

Die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin

Derzeit haben 9,42 Prozent der Beschäftigten einen Grad der Behinderung von über 50. Damit erreicht die Landeshauptstadt eine höhere Quote als die gesetzlich vorgeschriebene von 5 Prozent.

Folgende Maßnahmen werden in der Stadtverwaltung Dresden zur Förderung und Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen durchgeführt:

  • Unterstützung durch die in der Inklusionsvereinbarung enthaltenen Maßnahmen
  • besondere Unterstützung bei der Ausstattung von Arbeitshilfen und -mitteln
  • Betreuung durch den Betrieblichen Sozialdienst
  • enge Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung.

https://www.dresden.de/de/rathaus/stellen-ausbildung/stadt-als-arbeitgeberin/lhddiversity.php

Was ist die Inklusionsvereinbarung?

Das ist eine Vereinbarung gemäß § 166 SGB IX über die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen zwischen der Stadtverwaltung Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch den Oberbürgermeister, der Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Dresden und dem Personalrat der Stadtverwaltung Dresden.

Ziele dieser Inklusionsvereinbarung sind:

  • Förderung der Einstellung im Rahmen des Stellenplanes und der Ausbildung von schwerbehinderten Menschen,
  • Entwicklung eines Klimas des Verständnisses und Miteinanders in der Dienststelle
  • Erhaltung der Beschäftigungsverhältnisse mit schwerbehinderten Beschäftigten,
  • Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Frauen
  • Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Auszubildenden/ Studierenden
  • Planung und Durchführung betrieblicher Inklusionsmaßnahmen,
  • Barrierefreiheit in der Dienststelle; Berücksichtigung der Belange von schwerbehinderten Menschen bei der Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Umzügen,
  • Unterstützung bei der beruflichen Entwicklung insbesondere durch Qualifizierung und Weiterbildung der schwerbehinderten Beschäftigten
  • Gewährleistung des bestmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

(Auszug aus der Inklusionsvereinbarung vom 01. Januar 2018)

Organisationsentwicklungskonzept

Um als Stadtverwaltung auch in Zukunft erfolgreich und effizient arbeiten zu können und künftigen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel, der Digitalisierung oder den zunehmenden Ansprüchen gegenüber der Verwaltung zu begegnen, wurde das Strategische Organisationsentwicklungskonzept erarbeitet. Dazu fanden eine Mitarbeiterbefragung, eine Abteilungsleiter:innenklausur sowie eine Mitarbeiter:innenwerkstatt statt.

Um diese Ziele zu realisieren, arbeiten jeweils Projektgruppen an Maßnahmen, die ämterübergreifend umgesetzt werden sollen.

Projektgruppe „Förderung der Diversität“

"Die Mitarbeiterschaft der Stadtverwaltung Dresden soll die Diversität der Stadtgesellschaft widerspiegeln." Mit dem Ziel, die Landeshauptstadt Dresden als attraktiven und qualifizierenden Arbeitgeber zu entwickeln, soll sie auch als moderne und offene Verwaltung gestärkt werden. In der Projektgruppe "Förderung der Diversität" entwickeln nun Beschäftigte der Personalabteilung, Beauftragte sowie Vertreter:innen aus Fachämtern einen "Fahrplan" für die Zukunft. Ein wichtiger Bestandteil neben der Bildung neuer Maßnahmen soll vor allem auch sein, schon bestehende Möglichkeiten bekannter zu machen, zu vernetzen und weiterzuentwickeln.

Diversität heißt hier, die Vielfalt innerhalb der Stadtverwaltung zu fördern und die entsprechenden Kompetenzen der Beschäftigten zu stärken. Dies bedeutet die Anerkennung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen Herkunft/Nationalität, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung/Identität, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter oder ihrer Behinderung.

Was gibt es schon?

  • Beauftragte und Mitarbeiter:innenvertretungen
  • Frauenkommission, Väternetzwerk
  • Handlungsprogramm "Wir entfalten Demokratie"
  • Konzept zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der LHD
  • Erster Aktionsplan der LHD zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
  • Maßnahmen zum Gender Mainstreaming
  • Veranstaltungen wie den Fachtag Bunte Verwaltung erfolgreiche Verwaltung?
  • Kooperationsvereinbarung "Diversity" zwischen dem Jobcenter und der Stadtverwaltung Dresden zur Durchführung von Praktika in allen Bereichen der Stadtverwaltung
  • Erhöhung der Eigenverpflichtung zur Quote Beschäftigung Menschen mit Schwerbehinderung auf 7% (Inklusionsvereinbarung)
  • Allgemeines Fortbildungsprogramm und Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Unterstützungsmöglichkeiten bei Verständigungsproblemen mit zugewanderten Menschen
  • Teilnahme der Stadtverwaltung Dresden als Arbeitgeberin an Ausbildungs- und Karrieremessen sowie weiteren Veranstaltungen
  • verschiedene Einzelansätze in den Organisationseinheiten
  • sonstige Maßnahmen wie mehrsprachige Beschilderung, Piktogramme sowie Beiträge in leichter, Alltags- und Gebärdensprache auf dresden.de.

Quelle: Mitarbeiterinformationssystem Stadtverwaltung Dresden

DO Vergabe – Dienstordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Eine Dienstordnung legt Regeln fest, nach denen die Stadtverwaltung arbeiten muss. In der Dienstordnung Vergabe ist geregelt, von wem unter welchen Bedingungen die Stadt etwas kaufen kann. Oder auch wie die Stadt Verträge abschließen muss. Wenn die Stadt zum Beispiel etwas bauen will, dann müssen mehrere Firmen dafür ein Angebot machen können. Die Stadt wählt dann das beste Angebot aus.

Die Stadtverwaltung Dresden stellt sicher, dass Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, auch diesen Werkstätten angeboten (§ 224 SGB IX) werden. Dazu fand am 22.September 2020 eine Informationsveranstaltung statt für Werkstätten, Integrationsfirmen und die Vergabestellen der Stadt.

Quelle: Mitarbeiterinformationssystem Stadtverwaltung Dresden

Handlungsbedarf

Für den weiteren Prozess der Fortschreibung dieses Handlungsfeldes braucht es eine neue Handlungsfeldleitung. Diese muss von der Verwaltung noch benannt werden.

Wir erwarten gespannt die Umsetzung folgender EU-Richtlinie: Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte European Accessibility Act (EAA), in Kraft. Die Richtlinie ist bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen und muss - abgesehen von Ausnahmen - ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, den gesamten Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, werden von dieser Verpflichtung nicht erfasst.“

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Themen/European-Accessibility-Act/european-accessibility-act_node.html

Die Umsetzung der EU-Richtlinie bzw. des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sollte zum Schwerpunktthema 2022 im Rahmen des Prozesses Umsetzung des Aktionsplanes UN-BRK festgelegt werden.

Gutes Beispiel

Mein Name ist Andreas Kügler. Ich arbeite seit September 1994 bei der Landeshauptstadt Dresden und bin seit Februar 2005 im Brand- und Katastrophenschutzamt beschäftigt.

Aufgrund einer angeborenen Sehbeeinträchtigung bin ich zur Realisierung meiner Arbeitsaufgaben auf spezielle technische Hilfsmittel angewiesen. Wegen einer 2015 festgestellten Erkrankung der Halswirbelsäule musste mein Arbeitsplatz 2016 erneut zusätzlich mit orthopädischen Hilfsmitteln ausgestattet werden.

(Foto: Andreas Kügler)

Aufgrund eines Vororttermin wurden durch den technischen Fachdienst des Integrationsamtes an Hand meiner Arbeitsaufgaben die dafür notwendigen technischen Hilfsmittel speziell für mich bewilligt. Die technische Arbeitsplatzausstattung erfolgte durch das Dresdner Ingenieurbüro Dr. Seveke.

Ich schätze selbst ein, dass mir diese Hilfsmittel sehr gut helfen, um meine gestiegenen Arbeitsaufgaben erfüllen zu können und vor allem gesundheitliche Probleme abzubauen.“

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Kontaktperson

Manuela Scharf

Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren

Telefon: 0351-4882832

E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de

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Mit der Online-Beteiligung zum Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie sich mit Ideen und Anregungen einbringen.

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Um an der Beteiligung teilnehmen zu können, müssen Sie keine personenbezogenen Daten angeben. Falls Sie eine Rückmeldung auf Ihre Kommentare wünschen, dann geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an oder registrieren sich im Beteiligungsportal.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Dresdner Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwendet. Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier [https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242].

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  • Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

  • Landeshauptstadt Dresden
  • Manuela Scharf
  • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren
  • Postfach 12 00 20
  • 01001 Dresden
  • behindertenbeauftragte@dresden.de

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