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Dialog Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

  • 3 Wohnen
    • Iststand
    • Maßnahmen
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Iststand

Dieses Handlungsfeld nimmt insbesondere auf Artikel 9 „Zugänglichkeit/Barriere-freiheit“, Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft“ sowie Artikel 28 „Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz“ der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug.

Vision für die Landeshauptstadt Dresden

Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung wohnen und leben gemeinsam selbstbestimmt und barrierefrei in Dresden, unabhängig von ihrem Hilfebedarf. Es besteht ein vielfältiges Angebot an verschiedenen wählbaren Wohnformen. Alle Menschen haben Zugang zu gemeindenahen Diensten zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft. (Erste Fortschreibung, 2017)

Das Diagramm zeigt eine Torte. Es sind 62% umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 8), 23% nicht umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 3) und 15% teilweise umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 2) bei einer Gesamtanzahl von 13 Maßnahmen für diese Fortschreibung angezeigt wurden.

Eine barrierefreie Wohnumgebung ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und anderen Behinderungen erforderlich, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Entsprechende Maßnahmen sind unter anderem in der ersten Fortschreibung des Aktionsplans der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgeführt. Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut trägt jedoch generell zu einem familienfreundlichen und generationengerechten Wohnumfeld bei.

Bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen der Landeshauptstadt Dresden werden deshalb die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung der Wohnumfelder berücksichtigt. Im Rahmen des Programms Gehwegsanierungen (V2224/13) sowie des Sonderprogramms zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen (A0272/10) werden zusätzlich eigenständige Maßnahmen zum barrierefreien Um- und Ausbau von Gehwegen bzw. Haltestellen durchgeführt.

Zudem werden seit 2015 im Rahmen des sächsischen Förderprogramms „Lieblingsplätze für alle“

jährlich Mittel zur Schaffung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Einrichtungen durch das Stadtplanungsamt ausgereicht. Das Förderprogramm wurde seit 2015 jedes Jahr neu aufgelegt. Falls dies weiterhin geschieht, wird sich das Stadtplanungsamt um Fördermittel bewerben.“1 (Auszug aus dem Wohnkonzept der Stadt Dresden)

Im Aktionsplan finden sich viele Ziele und Maßnahmen, welche auch im Wohnkonzept zu finden sind. In der Praxis gibt es mit der zentralen Wohnberatungsstelle eine sehr gute Anlauf- und Vernetzungsstelle in der Stadt Dresden.

www.dresden.de/wohnberatung

Handlungsbedarf

In der weiteren Arbeit im Handlungsfeld Wohnen ist genau zu prüfen, welche Ziele und Maßnahmen sich nicht im Wohnkonzept der Stadt wiederfinden und ob diese weiter fortgeschrieben werden müssen. Gleichzeitig sollen im weiteren Prozess nur neue Maßnahmen im Handlungsfeld aufgenommen werden, welche begründeterweise keinen Platz im Wohnkonzept der Stadt finden.

Die Deckung des bestehenden Bedarfs an Wohnungen für Rollstuhlnutzende und mobilitätsbehinderte Menschen ist eine Herausforderung. Die Landeshauptstadt Dresden ist hier auf die Mitwirkung aller Akteure am Wohnungsmarkt angewiesen, z. B. auf die Zusammenarbeit mit großen Wohnungsvermietern und auf ausreichende Fördermittel für Wohnraumanpassung und gebundenen Mietwohnraum über das Land Sachsen.

Als Schwerpunktthemen wurden von Selbst- und Interessenvertreter:innen Sorgende Gemeinschaftenund die Umsetzung des Programms Quartierassistenzgenannt. Diese Themen betreffen nicht nur Menschen mit Behinderungen. Insofern empfiehlt sich hier die zielgruppen- und ämterübergreifende Zusammenarbeit. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior:innen wird beide Themen in ihrer Arbeit aufgreifen.

Eine klare Forderung ist die Weiterführung und Verstetigung der Zentralen Wohnberatungsstelle mit Verankerung einer unbefristeten Stelle im Stellenplan der Stadtverwaltung.

Gutes Beispiel

Mit Stadtratsbeschluss vom 25. Februar 2016 entstand ein Konzept für eine Wohnberatungsstelle in Dresden. Am 15. Mai 2018 öffnete die zentrale Wohnberatungsstelle. Sie ist eine Anlaufstelle zum alters- und behindertengerechten Wohnen in Dresden. Ziel ist es, das Leistungsangebot zu verbessern sowie Wünsche und Bedarfe der Zielgruppen zu erfassen. Die Kernaufgaben umfassen die Wohnberatung und Vernetzung sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

(Foto: Sozialamt)

Ältere und behinderte Menschen erhalten Auskünfte und Informationen, wie sie die passende Wohnung und Wohnform finden. Wie wohnen die Menschen und was brauchen Sie in Zukunft zum Wohnen? Ein Schwerpunkt der Beratung umfasst die Wohnraumanpassung. Es werden bauliche Veränderungen und der Einsatz von Hilfsmitteln gezeigt. Zur Finanzierung werden Fördermöglichkeiten vorgestellt und bei Bedarf bei der Antragstellung unterstützt. Zusätzlich berät die zentrale Wohnberatungsstelle Investoren, Bauträger und Vermieter zu Wohnraumbedarfen von älteren und behinderten Menschen. Auf entsprechende Fördermittel wird hingewiesen. Hilfreiche Übersichten und Checklisten werden von der zentralen Wohnberatungsstelle erarbeitet und sind über die Internetseite www.dresden.de/wohnberatung abrufbar.

Seit der Eröffnung gab es viele Beratungen und Unterstützungen. Besonders gelungen ist der Badumbau einer älteren Bürgerin. Sie lebt allein mit hochgradiger Sehschwäche und Sturzgefahr. Der 36 cm hohe Duscheinstieg wurde zu ebener Erde verringert. Außerdem wurde die Duscharmatur ausgetauscht. Die Temperatur des Wassers lässt sich jetzt leichter einstellen. Zur Finanzierung der Umbaumaßnahme gab es Zuschüsse von der Pflegekasse, der Sächsischen Aufbaubank und der Wohnungsbauförderstelle. So blieb ein Eigenteil von 55 für die Bürgerin. Die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen war erfolgreich. Die Seniorin konnte langfristig an die Seniorenberatungsstelle angebunden werden. Mit dem Umbau wurden die Ziele erreicht, Sturzgefahren und Verbrühungen abzuwenden., Das erhält die Selbständigkeit der Bürgerin und sichert ihren Verbleib in der Wohnung.

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Kontaktperson

Manuela Scharf

Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren

Telefon: 0351-4882832

E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Mit der Online-Beteiligung zum Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie sich mit Ideen und Anregungen einbringen.

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Um an der Beteiligung teilnehmen zu können, müssen Sie keine personenbezogenen Daten angeben. Falls Sie eine Rückmeldung auf Ihre Kommentare wünschen, dann geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an oder registrieren sich im Beteiligungsportal.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Dresdner Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwendet. Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

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Verantwortlich

  • Landeshauptstadt Dresden
  • Manuela Scharf
  • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren
  • Postfach 12 00 20
  • 01001 Dresden
  • behindertenbeauftragte@dresden.de

Datenschutzbeauftragter

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