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Dialog Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

  • 2 Mobilität und Barrierefreiheit
    • Iststand
    • Maßnahmen
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Iststand

Dieses Handlungsfeld nimmt insbesondere auf Artikel 9 - Zugänglichkeit und Artikel 20 Persönliche Mobilität der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug.

Vision für die Landeshauptstadt Dresden

Die Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Verkehrsmittel, der Informations-, Kommunikations- und Wegeleitsysteme/-strategien inklusive der Bereitstellung von Serviceleistungen erfolgt grundsätzlich mit der Zielstellung, Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen eine uneingeschränkte Mobilität zu ermöglichen. Dabei wird die gesamte Wegekette von der Quelle bis zum Ziel einbezogen. (Erste Fortschreibung, 2017)

Das Diagramm zeigt eine Torte. Es sind 29 % umgesetzte Maßnahmen (Anzahl:10), 27 % nicht umgesetzte Maßnahmen (Anzahl:9) und 41 % teilweise umgesetzte Maßnahmen (Anzahl:14 ) bei einer Gesamtanzahl von 34 Maßnahmen für diese Fortschreibung angezeigt wurden.

Im Handlungsfeld Mobilität und Barrierefreiheit sind Themen zu finden, welche mit barrierefreier Umwelt und Mobilität zu tun haben. Auch hier ist es wichtig zu unterscheiden zwischen Dingen, auf die die Stadt Einfluss nehmen kann (Beispiel: Fußwege) und Themen, die nicht in städtischer Entscheidung (Beispiel: Aufzüge in privaten Wohnhäusern) liegen.

Die erste Fortschreibung hat sehr ausführlich alle Themen aufgelistet, dazu berichtet und entsprechende Ziele und Maßnahmen abgeleitet. In dieser Form war dies für die zweite Fortschreibung nicht zu leisten.

Das bedeutet, dass vorerst keine Fortschreibung des Berichtsteils der ersten Fortschreibung erfolgt ist. Die Umsetzung der Maßnahmen ist jedoch beurteilt wurden (zu finden in der Maßnahmentabelle Handlungsfeld 2).

Handlungsbedarf

Für das Handlungsfeld Mobilität und Barrierefreiheit braucht es in Zukunft eine andere Herangehensweise. Bauliche Maßnahmen in der Stadt werden fortlaufend geplant und sind eng mit den Haushaltsverhandlungen verbunden. Insofern ist es wichtig, laufend am Ball zu bleiben und die Umsetzung der UN-BRK bei Mobilität und Barrierefreiheit im Prozess zu begleiten.

Wie kann das gelingen?

Der wichtigste Baustein ist die Arbeitsgruppe Barrierefreies Planen und Bauen. Diese Arbeitsgruppe wird vom Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung geleitet. Städtische Bauvorhaben werden in dieser Arbeitsgruppe vorgestellt und diskutiert. Die Arbeitsgruppe tagt monatlich. Es arbeiten Menschen mit Behinderungen in der Arbeitsgruppe mit sowie auch die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.

Einmal im Jahr oder bei Bedarf aktuell berichtet die Amtsleitung des Straßen- und Tiefbauamtes über die anstehenden und in Arbeit befindlichen Projekte und Maßnahmen und stimmt sich dazu mit der AG ab.

Die Arbeitsgruppe kann jederzeit Mitarbeitende der Stadtverwaltung einladen, um sich über aktuelle Bauvorhaben zu informieren. Anliegen und Probleme bei Mobilität und Barrierefreiheit sollten deshalb an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen gegeben werden, welche die Themen dann in die AG mitnimmt.

Als zweite wichtige Maßnahme ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an städtischen Strategien sicher zu stellen. Aktuell beginnt der Prozess zur Entwicklung des Dresdner Mobilitätsplanes. Im Prozess selbst ist die Beteiligung von Selbst und Interessenvertreter:innen sicher gestellt. Parallel empfiehlt sich die regelmäßige Berichterstattung zum Mobilitätsplan im Beirat für Menschen mit Behinderungen.

Die zweite wichtige Strategie, die im Jahr 2021 fortgeschrieben wird, ist das INSEK die integrierte Stadtentwicklungsplanung. Auch hier ist die Beteiligung von Selbst und Interessenvertreter:innen sicher zu stellen. Dazu wird die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen im Vorfeld in internen Arbeitsgruppen mitarbeiten. Parallel empfiehlt sich die regelmäßige Berichterstattung zum INSEK im Beirat für Menschen mit Behinderungen.

Eine ganz neue Idee ist auch das Fortschreiben in diesem Handlungsfeld per App. Momentan führen die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Leiter der Arbeitsgruppe Barrierefreies Planen und Bauen Gespräche, um mit der TU Dresden eine Barrieremelder-App für Dresden zu entwickeln. Das würde eine beinahe tagesaktuelle Meldung von fehlenden Bordsteinabsenkungen oder der Zufriedenheit mit öffentlichen Toiletten ermöglichen.

Zum Schluss ist die Beauftragte regelmäßig aufgefordert zu städtischen Bauvorhaben Stellung zu nehmen oder sie wird zu Bauvorberatungen eingeladen.

Gutes Beispiel

"Umbau Kraftwerk Mitte

Das Thema Barrierefreiheit hatte beim Ausbau des Kraftwerk Mitte zu einem zentralen Kulturstandort schon frühzeitig einen hohen Stellenwert. Als erster Schritt war geplant, die Staatsoperette und das Kinder- und Jugendtheater Dresdens (tjg. theater junge generation) in dem Industriedenkmal aus dem 19. Jahrhundert anzusiedeln. In der Arbeitsgruppe barrierefreies Planen und Bauen konnten wir bereits 2014 die Pläne des umfangreichen Bauvorhabens studieren und dem Bauträger erste Hinweise und Änderungsvorschläge unterbreiten. Seit dieser Zeit gab es bis zur Eröffnung der beiden Theater einen regen fachlichen Austausch. Dadurch konnten bauliche und gestalterische Belange der unterschiedlichsten Behinderungsarten an vielen Stellen realisiert werden.

(Foto: Foto: Michael Schmidt , Lizenz(en): DML-Namensnennung-Kommerziell)

Gespräche und Lösungsvorschläge von der AG barrierefreies Bauen und den Behindertenverbänden gab es z.B. bei der Höranlage für schwerhörige Theatergäste, der Bestuhlung mit Plätzen für Rollstuhlfahrer, den Leitsystemen für sehbehinderte und blinde Menschen, den Grundrissen der WC-Anlagen, der Gestaltung der Kartenverkaufsschalter und dem Tresen an der Garderobe.

Ebenso gaben wir Tipps zu Fragen von Schriftgrößen und Kontrasten bei den Markierungen und Symbolen. Es war ein interessanter und intensiver Prozess, an so einem großen Bauvorhaben Barrierefreiheit umzusetzen. Aber in einem guten Miteinander vieler Verantwortlicher konnten bei vielen Details interessante Lösungen gefunden werden. Für mich war vor allem spannend zu erkennen, wie in den historischen Gebäudeteilen Barrierefreiheit geschaffen wurde und wie diese bei der Anbindung zu dem Neubau fortgesetzt wird.

Einige Zeit nach der Eröffnung der beiden Theater im Dezember 2016 hatte die AG barrierefreies Planen und Bauen die Möglichkeit im ganzen Objekt die Barrierefreiheit zu testen. Auch hier wurden unsere Hinweise beachtet. So konnte z.B. nachträglich noch das Blindenleit- und Informationssystem (BLIS) am Haupteingang installiert werden.“

Joachim Müller – 06.12.2020

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Besserer Zugang zur Begleitung bei Fahrten von Behinderten und Senioren, Schulung von Mitarbeiter_innen der Bahnhöfe und der Auskunft über die behindertengerechte Haltepunkte und mögliche Hilfe

Sehr geehrte Damen und Herren, da nicht jede/r Behinderte/r oder Senior_in über ein Telefon mit mobilem Internet verfügt, würde ich eine ZENTRALE NUMMER vorschlagen, an die man sich in diesem Fall wenden kann, möglichst eine gemeinsame DVB/DB/VVO, idealerweise eine kostenlose wie 0800--- Es gibt eine Nummer für die Begleitung im DVB, aber wie sieht es bei VVO aus, wenn man die Stadtgrenze überschreitet? Wenn man mehrere Zeitzonen nutzt? Die Frage der Berechtigung ist auich wichtig: bei Rollstuhlfahrer_innen sowie Rollatornutzer_innen siehjt man den Bedarf sofort, bei Behinderten mit Schwerbeh.-Ausweis, aber ohne offensichtliche Gehbehinderung (Rückenprobleme, Arthorese usw. ) kann man auf Ablehnung stoßen. Im Flugverkehr gibt es Kategorien der zu erweisenden Hilfeleistungen. Gibt es diese Regeln im ÖPNV? Außerdem kann es passieren, dass die Mitarbeiterin Infopunkt im Bahnhof, vor dem Monitor mjit allen Infos sitzend!!!!!, den Fragenden auf Internet verweist und keine Auskunft vor dem Ticketkauf geben kann, ob der Bahnhof in question gut erreichbar ist. Außerdem fehlen fast durchgängig die leicht auffindbaren Infos über das Vorhandensein von WCs an Haltepunkten und deren Barrierefreiheit, was bei längeren Fahrten nicht ohne Bedeutung ist.

Kontaktperson

Manuela Scharf

Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren

Telefon: 0351-4882832

E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de

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