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Dialog Landeshauptstadt Dresden Integration und Inklusion

Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Bildung
    • Iststand
    • Maßnahmen
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Iststand

Dieses Handlungsfeld nimmt insbesondere auf Artikel 24 - Bildung der UN- Behindertenrechtskonvention Bezug.

Vision für die Landeshauptstadt Dresden

Entsprechend den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention findet Bildung von Anfang an gemeinsam statt. Inklusives lebenslanges Lernen ist eine Selbstverständlichkeit.
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen haben uneingeschränkten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem. Sie können gemeinsam auf eine in jeder Hinsicht barrierefreie Schule gehen. Dort erhalten sie die für ihre individuellen Bedürfnisse notwendige individuelle Unterstützung durch ein interdisziplinäres Schulpersonal. (Erste Fortschreibung, 2017)

Das Diagramm zeigt eine Torte. Es zeigt 35% langfristige Maßnahmen (Anzahl: 9). Es zeigt 61% umgesetzte Maßnahmen (Anzahl:16) und 4% teilweise umgesetzte Maßnahmen (Anzahl: 1) bei einer Gesamtanzahl von 26 Maßnahmen, die für die erste Fortschreibung angezeigt wurden. 

Iststand im Teilbereich Frühkindliche Bildung, Betreuung, Erziehung

Im Jahr 2020 wurden im Monat, in welchem die meisten Kinder mit Eingliederungshilfe oder sonderpädagogischem Förderbedarf Einrichtungen besuchten:

  • 93% der Kinder integrativ betreut und
  • nur 7% besuchten eine heilpädagogische Gruppe.

Dresden liegt damit weit über dem bundesdeutschen, dem ostdeutschen und dem sächsischen Schnitt.

Wir haben im Bereich schulischer Bildung deutlich weniger integrative/inklusive Bildungsangebote als im Bereich frühkindlicher Bildung. Einen guten Übergang von der Kindertagesstätte (KiTa) in die Schule zu finden, ist die Herausforderung.

Behinderung lässt sich nicht losgelöst von Dingen wie sozialer Herkunft, Migration oder Geschlecht betrachten. Ungünstige Bedingungen des Aufwachsens können zu einer Beeinträchtigung oder Behinderung beitragen oder diese verstärken. Menschen mit Migrationshintergrund sind hiervon ebenso betroffen.

Die Fachkonzepte im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung, die zum Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gehören, zielen auf Inklusion ab. Sie konzentrieren sich auf verschiedene Bereiche wie

  • besonderer Förderbedarf,
  • Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund oder
  • die Problematik der herkunftsbedingten Bildungsbenachteiligung.

Dabei werden die Konzepte miteinander gedacht und weiterentwickelt.

Iststand im Teilbereich Bildung im Schulalter – Schulische Bildung und nonformale Lernwelten

Seit dem Schuljahr 2006/07 werden immer mehr Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf integrativ unterrichtet. Das bedeutet, sie besuchen keine Förderschule, sondern gehen in eine Regelschule. Die Zahl hat sich seitdem verdreifacht. Zum Zeitpunk der Erstellung des Berichts waren es 880.

Von den 880 integrativ unterrichteten Kindern und Jugendlichen im Schuljahr 2019/20 besuchten 288 eine Grundschule, 415 eine Oberschule, 162 ein Gymnasium und 15 Schüler/innen gingen auf eine Freie Waldorfschule. Seit 2006/07 blieb der Anteil an Integration an den Grundschulen konstant, während er an den weiterführenden Schulen zunahm. Es werden mehr Jungen mit Förderbedarf als Mädchen integrativ beschult. Vergleichbare Werte zeigen sich auch sachsenweit.

Im Schuljahr 2019/20 hatten wir in Dresden einen Integrationsanteil von 27,8 Prozent. Im Freistaat Sachsen lag der Anteil bei 35,3 Prozent, im bundesdeutschen Durchschnitt bei 42,8 Prozent.

Zukünftig muss berücksichtigt werden, dass auch Schüler/innen mit Migrationshintergrund sonderpädagogischen Förderbedarf haben können.

Berufsbildende Schulen haben zunehmend eine große Verantwortung im Hinblick auf Inklusive Bildung. Berufsvorbereitende Maßnahmen wie das Berufsvorbereitende Jahr (BVJ) und das Übergangssystem haben seit 2015 zunehmend die Aufgabe der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Man kann also davon ausgehen, dass auch im Teilbereich des Berufsbildenden Systems die pädagogischen Herausforderungen zunehmen, ohne dass es hier zusätzliche Ressourcen gibt. Von einer Benachteiligung der Teilnehmenden ist auszugehen.

Der kommunale Aktionsplan kann hier aufgrund der Zuständigkeiten im Bildungssystem wenig geeignete Maßnahmen vorsehen, jedoch den politischen Auftrag erteilen, an den Berufsbildenden Schulen die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

Schulbau

Am 24. November 2016 wurde vom Dresdner Stadtrat die „Dresdner Schulbauleitlinie“ beschlossen.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist folgendermaßen verankert: „Ein wichtiger Baustein aktueller pädagogischer Konzepte ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler. Benachteiligungen wegen Geschlecht, Behinderung, Nationalität, sozialer Herkunft und Religion oder Weltanschauung soll es nicht geben. Deshalb sind insbesondere Anforderungen des Barrierefreien Bauens, die nachstehend beispielhaft erläutert werden, bei der Planung von Schulgebäuden mit Freiflächen umzusetzen.“

https://www.dresden.de/media/pdf/schulen/20180221_Schulbauleitlinie.pdf

Nonformale Lernwelten

Die in der ersten „Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Dresden 2017“ festgehaltenen Ziele haben die Städtischen Bibliotheken Dresden fast alle erreicht.

Mit ihren Lese- und Lernförderprogrammen erreichten die Städtischen Bibliotheken im Schuljahr 2018/19 fast die Hälfte der Klassen mit Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Allen Schulen ist im Netz der Städtischen Bibliotheken jeweils eine Partnerbibliothek zugeteilt.

Iststand Teilbereich Lernen und Weiterbildung im Erwachsenenalter

Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Städtischen Bibliotheken finden sich im „Bibliotheksentwicklungsplan 2025“.

Das Ziel „Erwachsene mit und ohne Behinderung, darunter auch Menschen mit Lernschwierigkeiten, haben Zugang zu inklusiver und zielgruppenspezifischer Bildung und zum lebenslangen Lernen als Voraussetzung eines selbstbestimmten Lebens“ bleibt bestehen.

Die Städtischen Bibliotheken Dresden setzen die Konzeption und Organisation zielgruppenspezifischer, integrativer und inklusiver Bildungsangebote für erwachsene Menschen mit Behinderung fort.

Die barrierefreie Zugänglichkeit der Städtischen Bibliotheken Dresden wird weiterhin gewährleistet.

Handlungsbedarf 

Mit der Erarbeitung der vom Stadtrat geforderten integrierten Bildungsplanung werden Handlungsleitlinien für alle Teilbereiche des Handlungsfeldes Bildung folgen. Gleichzeitig werden politische Ziele und Vernetzungserfordernisse dargestellt. Bei der Erarbeitung des Konzeptes sind Menschen mit Behinderungen und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen einzubeziehen. Ebenso ist der Beirat für Menschen mit Behinderungen zu beteiligen.

Bildung im Schulalter

Die Fortschreibung des Aktionsplans der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet in erster Linie für die Landeshauptstadt Dresden die Umsetzung der vorliegenden Fachplanungen und Leitlinien in den einzelnen Ämtern.

Im Bereich Bildung im Schulalter bestehen zusätzlich Anforderungen an Pädagogik und an Schulorganisation. Mit der Weiterentwicklung der frühkindlichen und schulischen Bildungsstrategie (https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=14775) stellte sich die Landeshauptstadt Dresden dieser Herausforderung. Aber anders als im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung kann die Kommune im Bereich der Bildung im Schulalter wenig selbst entscheiden. Es bedarf einer nachhaltigen Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatministerium für Kultus und dem Landesamt für Schule und Bildung. In Dresden arbeiten diese Einrichtungen im Arbeitskreis Schulische Inklusion zusammen:

  • das Sozialamt,
  • das Jugendamt,
  • das Amt für Kindertagesbetreuung,
  • das Schulverwaltungsamt,
  • das Landesamt für Schule und Bildung sowie
  • die Koordinierungsstelle Schulische Inklusion und
  • die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen.

Eine Weiterentwicklung des Arbeitskreises Schulische Inklusion zu einem Arbeitskreis Inklusive Bildung würde der Entwicklung der integrierten Bildungsplanung mehr entsprechen. Der Arbeitskreis muss dann um wichtige Arbeitspartner:innen erweitert werden.

Zukünftig sollten auch die Gründe der Eingliederungshilfe statistisch erfasst werden, um eine verbesserte Datengrundlage zu erreichen. Das kann weiter dazu beitragen, Handlungsbedarfe zu identifizieren und konkretere Maßnahmen abzuleiten. Dies soll im Rahmen der Bildungsberichterstattung in den kommenden zwei Jahren erfolgen.

Städtische Bibliotheken

Im Zusammenhang mit der Festlegung der Ziele der Städtischen Bibliotheken Dresden zur Umsetzung der UN-BRK in der Landeshauptstadt Dresden wird zugleich auf den „Bibliotheksentwicklungsplan 2025“ verwiesen.

Die Lese- und Lernförderaktivitäten der Städtischen Bibliotheken Dresden erreichen weiterhin alle Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

Als Kennzahl sollen mindestens ein Drittel aller Klassen in allgemeinbildenden Schulen – darunter auch Förderzentren –ein Bibliotheksangebot einmal pro Jahr nutzen.

Gutes Beispiel

Das Landesmodellprojekt „Eine Kita für Alle – Inklusion in Kindertageseinrichtungen“ wurde im Amt für Kindertagesbetreuung erfolgreich umgesetzt. 2017 wurde ein Konzept entwickelt, um „Eine Kita für Alle“ in Dresden weiter zu führen. Dieses Konzept setzt alle Ziele und Maßnahmen des Teilbereichs Frühkindliche Bildung, Betreuung, Erziehung des Handlungsfeldes Bildung im „Aktionsplan der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-BRK“ um. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen werden regelmäßig informiert und beteiligt.

Besonders kann man das gemeinsame Grundverständnis inklusiver Kindertagesbetreuung in Dresden hervorheben. Es wurde in breiter Beteiligung zu Beginn der Entwicklung des Konzepts erarbeitet.

Das Gesamtkonzept zur Umsetzung inklusiver Kindertagesbetreuung in Dresden wird durch Beteiligungsformate verbessert, weiterentwickelt und umgesetzt. Maßnahmen und Instrumente werden in der Praxis erprobt.

Für die nächsten Jahre ist das Ziel die modellhafte Erprobung stadtweit auf Kindertageseinrichtungen zu übertragen. Dabei stehen bis 2027 drei Handlungsfelder im Fokus:

  • Die Entwicklung einer stadträumlichen Angebotsstruktur gemeinsamer Bildungsräume für Kinder mit und Kinder ohne Behinderungen.
  • Die Professionalisierung von Fachkräften der Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflegepersonen für inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung.
  • Die Entwicklung von förderlichen Rahmenbedingungen für bedarfsgerechte Betreuungssettings.

Arbeitskreis Schulische Inklusion

In Dresden gibt es den Arbeitskreis Schulische Inklusion. In diesem Arbeitskreis arbeiten das Jugendamt, das Sozialamt, das Amt für Kindertagesbetreuung, das Schulverwaltungsamt, die Koordinierungsstelle Schulische Inklusion, das Amt für Schule und Bildung Sachsen und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior:innen zusammen. Der Arbeitskreis soll weiterentwickelt werden zu einem Arbeitskreis inklusive Bildung. Der Mensch lernt schließlich sein Leben lang.

Sie können Ihre Fragen, Hinweise und Beschwerden zum Thema inklusive Bildung per Telefon, Mail oder Post an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior:innen geben. Diese nimmt die Themen dann mit in den Arbeitskreis.

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Kontaktperson

Manuela Scharf

Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren

Telefon: 0351-4882832

E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Mit der Online-Beteiligung zum Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie sich mit Ideen und Anregungen einbringen.

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Um an der Beteiligung teilnehmen zu können, müssen Sie keine personenbezogenen Daten angeben. Falls Sie eine Rückmeldung auf Ihre Kommentare wünschen, dann geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an oder registrieren sich im Beteiligungsportal.

Alle Angaben werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Dresdner Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwendet. Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

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  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

  • Landeshauptstadt Dresden
  • Manuela Scharf
  • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren
  • Postfach 12 00 20
  • 01001 Dresden
  • behindertenbeauftragte@dresden.de

Datenschutzbeauftragter

Gegenstände

Übersicht
  • Wertekanon
  • Querschnittsthemen
  • 1 Bildung
  • 2 Mobilität und Barrierefreiheit
  • 3 Wohnen
  • 4 Arbeit und Beschäftigung
  • 5a Kultur und Tourismus
  • 5b Freizeit, Spiel und Sport
  • 6 Gesundheit und Pflege
  • 7 Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung

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