Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3020 Dresden-Altstadt II Nr. 30 Ehemaliger Kohlebahnhof – Freiberger Straße/Bauhofstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 25.01.2021
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Planzeichnung

In den oben genannten Bebauungsplan wurden nach seiner öffentlichen Auslegung Änderungen und Ergänzungen aufgenommen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. 

Hierbei wurde bestimmt, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden können. 

Der Bebauungsplan wurde insbesondere in folgenden Punkten geändert und ergänzt: 

  • Änderungen der Planzeichnung durch die zeichnerische Festsetzung der Flächen für Ver- und Entsorgung, Hauptversorgungsleitung Strom (oberirdisch) mit Schutzstreifen
  • zeichnerische Anpassung der Umgrenzung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach Norden
  • Korrektur der textlichen Festsetzung Pkt. 1.3 - Ausschluss von Wohnnutzung in den urbanen Gebieten
  • Änderung der textlichen Festsetzung Pkt. I.7.2 - Dachbegrünung
  • Anpassung der textlichen Festsetzung Pkt. I.8.1 FCS 1 – Sicherung von Habitatflächen
  • Änderung der textlichen Festsetzung Pkt. I.11.1.3 - Ausnahme zum Ausschluss von Aufenthaltsräumen in Bezug auf die textliche Festsetzung I.11.1.2
  • Änderung der textlichen Festsetzung Pkt. II.1 Dachgestaltung
  • entsprechend der Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen wurden die Abschnitte in der Begründung zum Bebauungsplan in Teil A und B aktualisiert 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan. 

Hingewiesen wird darauf, dass den urbanen Gebieten MU 1 bis MU 4 zum Ausgleich am Koitschgraben Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit einer Größe von 11.930 m² (Flurstücke 29/2, 33/1, 33/2, 33/3, 34/2, 34/4, 204/2, 249/5, 249/4, 252/2 der Gemarkung Leubnitz-Neuostra sowie Flurstücke 393/2, 902 der Gemarkung Strehlen) nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet werden. Diese Ausgleichsfläche ist unter naturschutzfachlichen Aspekten zu entwickeln und zu unterhalten. Es handelt sich um eine Maßnahme zur naturnahen Umgestaltung eines Teilabschnittes des Koitschgrabens. Weitere Ausführungen sind im Umweltbericht unter dem Punkt „Externe Maßnahmen“ beschrieben. 

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3020 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 4. Januar 2021 bis einschließlich 25. Januar 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen. 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 25. Januar 2019 und 21. Februar 2020; Belang des Hochwasserschutzes (Überschwemmungsgefährdetes Gebiet der Vereinigten Weißeritz)
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge mit Schreiben vom 29. Januar 2019 und 27. Februar 2020; Belang des Hochwasserschutzes (Überschwemmungsgefährdetes Gebiet der Vereinigten Weißeritz)
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt mit Schreiben vom 26. Februar 2019 und 27. März 2020; Belange des Bodenschutzes, Radonschutzes, Altlasten, Wasserrecht (Niederschlagswasserversickerung, Hochwasserschutz), Klimas, Artenschutzes, Naturschutzes, Landschaft und Erholung, Immissionsschutzes
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Schreiben vom 18. Februar 2019; Belange des Bodenschutzes und Radonschutzes
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 18. Februar 2019 und 10. März 2020, Belange der Straßenbaumpflanzung, Abfallwirtschaft
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Sachsen e. V. mit Schreiben vom 30. Januar 2019 und 13. März 2020; Belange des Artenschutzes
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. mit Schreiben vom 5. Februar 2019 (Verweis auf Stellungnahme NABU); Belang des Artenschutzes
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. mit Schreiben vom 30. Januar 2019 (Verweis auf Stellungnahme NABU); Belang des Artenschutzes
  • Landeshauptstadt Dresden Eigenbetrieb Stadtentwässerung mit Schreiben vom 28. Januar 2019 und 28. Februar 2020; Belange der Niederschlagswasserversickerung und Hochwasserschutz
  • Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt mit Schreiben vom 5. Februar 2019; Belang Niederschlagswasserversickerung
  • Dresdner Verkehrsbetriebe AG mit Schreiben vom 7. Februar 2019 und 3. März 2020, Ergänzung vom 3. April 2019; Belang Gehölzpflanzungen
  • Landeshauptstadt Dresden, Brand- und Katastrophenschutzamt mit Schreiben vom 4. März 2019 und 26. Februar 2020; Belang des Bodens (Kampfmittelbelastung)

Folgende umweltbezogene Belange wurden seitens der Öffentlichkeit benannt:

  • Artenschutz; Maßnahmenflächen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Grünordnung (Klarstellung von öffentlichen und privaten Nutzungen von Grünflächen)

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • MEP Plan GmbH - Gesellschaft für Naturschutz, Forst- und Umweltplanung mbH Dresden (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan Nr. 3020 DD-Altstadt II Nr. 30 „Ehemaliger Kohlebahnhof“; Dresden
  • Büro Landschaftsökologie Moritz, Erfassung von Vorkommen von Zaun- und Mauereidechse im Bereich des ehemaligen Kohlebahnhofs mit umgebendem Weißeritz-Grünzug, September 2020
  • CWH Ingenieurgesellschaft mbH (2009): Flächenrisikodetailuntersuchung (FRIDU) Dresden-Altstadt-Kohlebahnhof, Projekt c-09-075
  • GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH Dresden (2016): Ergebnisbericht zur Flächenerkundung auf Bodenbelastungen für das Grundstück Freiberger Straße 32, 01159 Dresden der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG.
  • Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2017): Enddokumentation Rückbau- und Entsorgungsleistung „Ehem. Fahrkartendruckerei der Reichsbahn, Freiberger Straße 32 in Dresden“, Projekt-Nr.: 16-1066
  • VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH (2019): Erschließungskonzeption zum Bebauungsplan Nr. 3020, Dresden-Altstadt II Nr. 30 Ehemaliger Kohlebahnhof – Freiberger Straße/Bauhofstraße
  • CWH Ingenieurgesellschaft mbH (2010): Ergebnisbericht Versickerungsversuche – Gelände des ehemaligen Kohlebahnhofs in Dresden
  • Akustik Bureau Dresden Ingenieurgesellschaft mbH (2019): Schalltechnisches Gutachten ABD 42269-03/19

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss) nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Holz, telefonisch unter 4 88 34 64 oder per E-Mail: sholz@dresden.de, eingesehen werden. 

Während der erneuten öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und in die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zusenden oder während der oben aufgeführten Sprechzeiten im World Trade

Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. 

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 03.12.2020

Detlef Sittel

Beigeordneter für Ordnung u. Sicherheit

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3020 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 347, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung (telefonisch unter 4 88 60 01 oder per E-Mail unter stadtbezirksamt-altstadt@dresden.de) möglich. Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de veröffentlicht.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Holz

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4365
Telefon:  0351-4883464
Fax: 0351-4883213
E-Mail:  sholz@dresden.de

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