Umfrage Landeshauptstadt Dresden Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Ideen für ehemalige Stephanienstraße in Johannstadt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.09.2020 bis 18.10.2020
  • Teilnehmer 115 Teilnehmer
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Die Wegeverbindung zwischen der Johannstädter Rettungswache an der Gerokstraße und dem Schulstandort Pfotenhauerstraße ist in desolatem Zustand. Früher verlief hier die Stephanienstraße. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt Nördliche Johannstadt“ gestaltet die Landeshauptstadt Dresden diesen Verbindungsweg nun neu.

Die Planung folgt dem Bebauungsplan Nr. 295. Der Abschnitt zwischen der Gerokstraße und der geplanten Verlängerung der Hopfgartenstraße wird als Anliegerstraße ausgebaut, der Abschnitt zwischen der künftigen Verlängerung der Hopfgartenstraße und der Pfeifferhannsstraße als Geh- und Radweg. Eine Sanierung erfährt auch der südliche Abschnitt der Pfeifferhannsstraße. Der gesamte Verlauf erhält eine zweireihige Baumallee. Darüber hinaus werden unter anderem Pkw-Stellplätze geschaffen und Fahrradbügel aufgestellt. Der Bau soll voraussichtlich Ende 2021 beginnen und Ende 2022 abgeschlossen sein. Im Bereich zwischen Hopfgartenstraße und Pfeifferhannsstraße verbleibt zwischen den beiden Baumreihen und den anschließenden Geh- und Radwegen eine 60 Meter lange und ca. 8 Meter breite Fläche, die noch nicht beplant ist.

Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung sucht die Landeshauptstadt Dresden für diesen Bereich Vorschläge für die Gestaltung von Spiel- und Sportangeboten, Aufenthaltsmöglichkeiten, Grünanlagen oder Kunst- und Kreativangeboten. Die Anwohnerinnen und Anwohner in der unmittelbaren Umgebung erhalten den Fragebogen per Postwurfsendung zugestellt und können diesen über die dort angegebenen Rückgabeboxen zurückgeben. Darüber hinaus können alle Interessierten vom 24. September bis 18. Oktober 2020 an der Online-Befragung teilnehmen.

Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Die verfügbare Fläche ist etwa 8 Meter breit und 60 Meter lang. Daher sind Angebote, die viel Raum benötigen, nicht realisierbar.
  • Im nahen Umfeld befinden sich Wohnungen. Lärm verursachende Nutzungen wie eine Skateranlage können deshalb hier nicht geschaffen werden.
  • Links und rechts der Fläche verläuft ein Radweg. Angebote, die einen besonderen Schutz benötigen (zum Beispiel für Kleinkinder), sind deshalb ebenfalls ausgeschlossen.

Die Ergebnisse der Befragung sollen in die weiteren Planungen einfließen. Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung „Soziale Stadt Nördliche Johannstadt“ stellen das Stadtplanungsamt und das Quartiersmanagement am 27. Februar 2021, 15 bis 18 Uhr, in der JohannStadthalle die Ergebnisse vor und informieren über den weiteren Ablauf der Baumaßnahme.

Umfrage zur ehemaligen Stephanienstraße

Bevor Sie mit dem Fragebogen starten, bitten wir Sie, unsere Datenschutzbestimmungen zu akzeptieren.

  • Pflichtangabe
1. Zu welchem Zweck haben Sie die Wegeverbindung bislang genutzt? Sie können mehrere Antworten anklicken.
2. Wie oft haben Sie die Wegeverbindung bislang genutzt?
3. Wie wichtig sind Ihnen die folgenden Aspekte auf der Fläche zwischen den Baumreihen und den anschließenden Geh- und Radwegen?
Aufenthaltsmöglichkeiten (z. B. Sitzgelegenheiten)
Grüngestaltung (z. B. Bäume, Sträucher, Blumen)
Spielangebote für Kinder/Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene (z. B. Freiluftkicker)
Sportangebote (z. B. Tischtennisplatten)
Kunst- und Kreativangebote (z. B. Ausstellungsobjekte, Graffitiwand)
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 500

Noch einige Fragen zu Ihrer Person:

  • Datenformat: Ganzzahl
6. Wohnen Sie im unmittelbaren Umfeld der ehemaligen Stephanienstraße? (max. fünf Minuten zu Fuß)
7. Wie haben Sie von der Beteiligungsmöglichkeit erfahren?

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Anke Ostermeyer
Telefon 0351 488-3545
E-Mail: stadterneuerung@dresden.de

Quartiersmanagement Nördliche Johannstadt
Matthias Kunert
Telefon 0351 21961804
E-Mail info@qm-johannstadt.de
 

Weitere Informationen:

www.dresden.de/stephanienstraße

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung zur Online-Beteiligung „Ideen für ehemalige Stephanienstraße in Johannstadt“

Im Rahmen der Online-Beteiligung zur ehemaligen Stephanienstraße möchte die Landeshauptstadt Dresden interessierte Bürgerinnen und Bürger nach ihren Vorschlägen für die Gestaltung von Spiel- und Sportangeboten, Aufenthaltsmöglichkeiten, Grünanlagen oder Kunst- und Kreativangeboten befragen.

Die Teilnahme an dieser Beteiligung ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Im Fragebogen fragen wir fragen nähere Informationen zu Ihrer Person ab, nämlich Ihr Alter, Art und Häufigkeit der Nutzung der Wegeverbindung (zwischen Johannstädter Rettungswache an der Gerokstraße und Schulstandort Pfotenhauerstraße) und ob Sie in der Nähe wohnen. Personenbezogene Daten (wie Name, Geschlecht, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) werden nicht erfasst. Sämtliche Daten werden anonym gespeichert und ausgewertet. Eine Zuordnung der Daten zu Ihrer Person ist nicht möglich. Die von Ihnen erhobenen Daten bestehen ausschließlich aus den Fragen, die Sie im Fragebogen beantworten.

Verantwortlich für die Erhebung ist das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden:

Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden
Freiberger Str. 39
01067 Dresden
stadtplanungsamt@dresden.de

Zuständiger Datenschutzbeauftragter:

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Datenschutzbeauftragter
datenschutzbeauftragter@dresden.de

Die Erhebung findet auf dem Sächsischen Beteiligungsportal statt. Die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales finden Sie unter diesem Link.

Die Ergebnisse dieser Befragung werden im Nachgang ausgewertet und auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden https://www.dresden.de/stephanienstrasse veröffentlicht.

Wenn Sie Fragen zu dieser Online-Befragung haben, können Sie sich gern per E-Mail stadtplanungsamt@dresden.de an uns wenden.

Sollten Sie freiwillig personenbezogene Daten, z. B. in Form der Anfrage per E-Mail, angeben, erfolgt die entsprechende Verarbeitung dieser Daten mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO werden Sie über folgende Rechte informiert:

  • Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.
  • Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.
  • Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-GSDVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben.

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