Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3052 Dresden-Altstadt II Nr. 33 Nicolaistraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.08.2020 bis 25.09.2020
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 27. November 2019 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V3017/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3052, Dresden-Altstadt II Nr. 33, Nicolaistraße, beschlossen. 

Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebiets als Wohnungsbaustandort zum Ziel.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB) und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt. 

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 500. 

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3052 liegt mit Begründung vom 24. August bis einschließlich 25. September 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen. 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. 

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4367 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.  

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. 
Dresden, 27.Juni 2020

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3052 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 347, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Herr Mann

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4367
Telefon:  0351-48833476
Fax: 0351-4883213
E-Mail CMann@Dresden.DE

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