Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 31, Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr. 2, Wilhelm-Franke-Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.12.2019 bis 06.03.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Die öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 31 (Dresdner Amtsblatt Nr.

49/2019 vom 5. Dezember 2019, Seite 13) wird für rechtsungültig erklärt, da der Hinweis auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fehlte. Maßgebend ist diese erneute öffentliche Bekanntmachung. 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20. September 1990 nach § 8 Abs. 3 Bauzulassungsverordnung mit Beschluss-Nr. V76b-07-90 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31, Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr. 2, Wilhelm-Franke-Straße beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat am 2. Juni 2010 mit Beschluss-Nr. V0544/10 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 6. November 2019 mit Beschluss-Nr. V3189/19 die erneute Änderung des Geltungsbereiches beschlossen, sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Der Bebauungsplan hat unter anderem die zeitgemäße und ortsverträgliche Weiterentwicklung der vorhandenen Bebauungsstruktur des Gebietes als auch die Sicherung öffentlicher Grün- und Freiflächen zum Ziel. 

Mit dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 31 soll eine weitere Änderung des Geltungsbereiches vorgenommen werden.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Hingewiesen wird darauf, dass den Flächen, deren Art der baulichen Nutzung als Allgemeines oder Reines Wohngebiet festgesetzt ist, folgende externe Sammelkompensationsmaßnahmen anteilig nach § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet werden:

Maßnahme M1: „Offenlegung/Renaturierung Kirchweggraben in Dresden-Weißig (nördlich B6)

Offenlegung/Renaturierung des naturfern ausgebauten Gewässerverlaufs des Kirchweggrabens und Anlage von extensiv bewirtschafteten Grünflächen auf dem Flurstück Nr. 1318/3 der Gemarkung Dresden-Weißig auf einer Flächengröße von 8.310 m².

Maßnahme M2: „Renaturierung ehemaliger gewerblich genutzter Flächen sowie Parkplatzflächen in Dresden-Gorbitz (nördlich Kesselsdorfer Straße)“

Rückbau von ehemalig gewerblich genutzten Flächen sowie Parkplatzflächen auf den Flurstücken Nr. 583 und 584/2 der Gemarkung Dresden-Gorbitz mit einer Flächengröße von 22.394 m². 

Maßnahmen M3 und M4: „Renaturierung einer ehemalig gewerblich genutzten sowie als Müll- und Bauschuttlagerplatz genutzten Fläche in Dresden-Gorbitz (Uthmannstraße)“

Rückbau eines Müll- und Bauschuttlagerplatzes inklusive Zuwegung und nachfolgende Bepflanzung der Flächen auf Teilen von Flurstück Nr. 690/4 der Gemarkung Dresden-Gorbitz mit einer Flächengröße von 1.125 m² (M3) bzw. 2.250 m² (M4). 

Maßnahme M5 und M6: „Renaturierung ehemals gewerblich genutzter Flächen am „Radeburger Dreieck“ in Dresden-Hellerberge und Dresden-Trachenberge Abbruch von Gebäuden, Entsiegelung, Müll-/Bauschuttberäumung und nachfolgende Bepflanzung ehemals gewerblich genutzten Flächen auf den Flurstücken Nr. 162/3; 162/4; 162/7; 162/8; 162/b; 162/c; 162/l; 162/m; 162/n; 162/14; 162/16; 162/18 der Gemarkung Dresden-Trachenberge und auf dem Flurstück Nr. 30/28 der Gemarkung Dresden-Hellerberge mit einer Flächengröße von 4.040 m² (M5) bzw. 39.400 m² (M6). 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 3. Februar 2020 bis einschließlich 6. März 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen. 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor: 

zu den Belangen Bodenschutz/Altlasten (geogene Bodenbelastung durch Radon, Geologie, natürliche Radioaktivität, Kampfmittelbelastung, Schutz des Bodens/Archivfunktion, Bodenerosion)

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 21. Dezember 2012
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 13. September 2012
  • Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden, Schreiben vom 05. September 2012

zu dem Belang Wasser (Niederschlagswasserbewirtschaftung) 

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 21. Dezember 2012
  • Stadtentwässerung Dresden, Schreiben vom 28. August 2012

zu den Belangen Klima (Kaltluftentstehung, Durchlüftung/Luftleitbahn, Überwärmung/Bioklima, Energie- und Klimaschutzkonzept), Klimaschutz 

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 21. Dezember 2012

zu den Belangen Immissions-/Schallschutz (Verkehr, Gewerbe) 

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 21. Dezember 2012
  • Industrie- und Handelskammer Dresden, Schreiben vom 12. September 2012
  • Landeshauptstadt Dresden, Gesundheitsamt, Schreiben vom 11. September 2012

zu den Belangen Naturschutz/Landschaft/Erholung (Grünordnungsplan, Artenschutz, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Grünzug/Grünflächen, Baumpflanzungen, Landwirtschaft)

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 21. Dezember 2012
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 12. September 2012
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsen, Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V., Schreiben vom 13. September 2012
  • Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden, Schreiben vom 05. September 2012

zu den Belangen ÖPNV-Erschließung/-Anbindung 

  • Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Schreiben vom 21. September 2012
  • Landeshauptstadt Dresden, Gesundheitsamt, Schreiben vom 11. September 2012

zu den Belangen archäologische Kulturdenkmale 

  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 13. August 2012 und Landeshauptstadt Dresden,
  • Amt für Kultur und Denkmalschutz, Schreiben vom 11. September 2012

Folgende umweltbezogene Belange wurden seitens der Öffentlichkeit benannt: 

  • Klima (Kaltluftentstehung, Durchlüftung/Luftleitbahn/Kaltluftbahn, Überwärmung)
  • Wasser (Niederschlagswasserbewirtschaftung, Überflutungsschutz)
  • Klimaschutz/Klimaanpassung (Energiekonzept, Solarnutzung)
  • Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Versiegelung, Baudichte
  • Verkehr (ÖPNV-Erschließung/-Anbindung)
  • Lärm/Immissionen (Gewerbe, Verkehr, Verkehrsbelastung)
  • Naturschutz/Landschaft/Erholung (Grünordnung, Grünzug/Grünfläche Gestaltung, Baumschutz)
  • Artenschutz (Hinweis auf geschützte Arten, Waldohreule), Biotopschutz
  • Bodenschutz/Altlasten (Geologie, geogene Bodenbelastung durch Radon, Kampfmittelbelastung)

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor: 

  • Gutachten zur Einschätzung der grundsätzlichen natürlichen Versickerungseignung des Bodens und des geologischen Untergrundes im B-Plangebiet Nr. 31, Hammer + Partner, Langebrück, Dezember 1998 
  • Erschließungskonzeption zum Bebauungsplan Nr. 31, Dresden–Leubnitz/Neuostra Nr. 2 – Wilhelm-Franke-Straße – 2. Stufe, VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden, März 2012 
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan Nr. 31, Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr. 2, Icarus Umweltplanung T. Kästner, Dresden, Dezember 2013 
  • Wärmekonzept zum Bebauungsplan Nr. 31, Hochschule Landshut, Institut für Systemische Energieberatung, Landshut, Januar 2015 
  • Verkehrsplanerische Untersuchung (VPU) auf Basis der Verkehrsprognose Dresden 2025 für den Bereich Wilhelm-Franke-Straße, Kauschaer Straße, Alttorna sowie die Planstraßen A und B im B-Plan-Gebiet Nr. 31, Landeshauptstadt Dresden | Stadtplanungsamt | Abt. Verkehrsentwicklungsplanung; Dresden, September 2015 
  • Erschließungskonzeption zum Bebauungsplan Nr. 31 - Modelldaten und Simulationsergebnisse zur Regenwasserbewirtschaftung, VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden, November 2016
  • Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 31 Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr. 2 Wilhelm-Franke-Straße, Cdf Schallschutz, Dresden, November 2016 
  • Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 31, Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr. 2 Wilhelm-Franke-Straße, Landschaftsarchitekturbüro Grohmann, Dresden, März 2017 

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. 

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). 

Dresden, 16.01.2020

gez. Dirk Hilbert
Oberbürgermeister 

Hinweis: 

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 31 im Stadtbezirksamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Breitbach

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4302
Telefon:  0351-4883277
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  TBreitbach@Dresden.DE

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.