Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 40 Dresden-Räcknitz Nr. 1 Südpark (Änderung des Geltungsbereiches; Vorstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und frühzeitige Beteiligung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.06.2018 bis 27.07.2018
  • Stellungnahmen 27 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Stadtverordnetenversammlung Dresden hat in ihrer Sitzung am 20. September 1990 nach § 1 Abs.1 Bauplanungs- und Zulassungsverordnung (BauZVO) i. V. m. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Beschluss-Nr. 76b-7-90 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40, Dresden-Räcknitz Nr.1, Südpark, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 25. April 2018 nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2192/18 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Vorentwurf des oben genannten Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen intensiver und extensiver Nutzung

  • Behutsame Entwicklung eines naturnahen Parks als Bindeglied zwischen Fichtepark, Bismarckturm, Franzenshöhe und Räcknitzpark

  • Ausbau eines schlüssigen Wegenetzes

  • Einbindung vorhandener Wald-, Landwirtschafts- und Grünflächen

  • Gestalterisch wirksamer Wechsel von Wald, Gehölzbestand, Streuobstwiesen, Offenlandbereichen

  • Waldneuanlage

  • Integration von Aktivitäts- und Bewegungsräumen

  • Ausweisung von Aufenthaltsbereichen in Verbindung mit Aussichtspunkten und Grillplatz

  • Einordnung von Flächen für Urban Gardening.

    Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 2000.

    Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Montag, 18. Juni 2018, 17:30 Uhr im neuen Speisesaal des Vitzthum Gymnasiums, Paradiesstraße 35, 01217 Dresden, unterrichtet.
    Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

    Weiterhin haben auf Einladung des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft am 3. März 2018 Bürgerinnen und Bürger an der Planungswerkstatt Südpark mitgewirkt und ihre vielfältigen Ideen für die neue Erholungslandschaft an der Südhöhe formuliert. Die Ergebnisse werden zum oben genannten öffentlichen Erörterungstermin in einer Ausstellung und Präsentation ausführlich vorgestellt.

    Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 40 liegt darüber hinaus mit Begründung vom 18. Juni bis einschließlich 27. Juli 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

    Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

    Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4310 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

    Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, bleiben bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

    Dresden,29.05.2018

    gez.

    i. V. Detlef Sittel
    Erster Bürgermeister

    Dirk Hilbert
    Oberbürgermeister

    Hinweis:

    Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 40 im Ortsamt Plauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 104, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Leibnitz

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4310
Telefon: 0351-4883289
Fax: 0351-4883456
E-Mail: SLeibnitz@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf - Rechtsplan (Entwicklungsstudie)
  • Vorentwurf - Begründung
  • Vorentwurf - Anlage zur Begründung Teil C

Informationen

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