Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 348 Dresden-Großluga Nr. 4 Dohnaer Straße – Wohnge-biet Großluga (Erneute öffentliche Auslegung/Einfache Änderung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.04.2018 bis 23.04.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In den oben genannten Bebauungsplan wurden nach seiner öffentlichen Auslegung Änderungen und Ergänzungen aufgenommen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Der Bebauungsplan wurde insbesondere in folgenden Punkten geändert und ergänzt:

  • Verbreiterung des Weges zwischen den Baugebieten Nord und Süd in Verlängerung der Straße An der Niederung auf 4,50 m und Änderung der Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ in „Verkehrsberuhigter Bereich“,

  • Zuordnung der Maßnahmefläche Maltengraben zu den grünordnerischen Festsetzungen

  • geringfügige Erweiterung der Verkehrsflächen (Straßenentwässerungsanlagen) entlang der Dohnaer Straße im Bereich des Straßenentwässerungsgrabens und östlich des Binsenweges,

  • Ergänzung eines Leitungsrechtes zugunsten des Eigenbetriebes Stadtentwässerung im Bereich des Privatweges zwischen den Baugebieten,

  • Ergänzung von Müllbereitstellungsflächen im Bereich Seerosenweg und Riedgrasweg,

  • Entfall eines Baumstandortes an der südlichen Zufahrt „An der Niederung“ aufgrund der dort befindlichen Trinkwasserleitung,

  • Änderung der Festsetzung zur Niederschlagswasserbewirtschaftung aufgrund der aktuellen Planung für den Maltengraben (keine Einbindung in den Maltengraben möglich),

  • geringfügige Anpassung der grünordnerischen Festsetzungen in Bezug auf Straucharten der öffentlichen Grünfläche und eine Baumart der Pflanzliste 5,

  • Aufnahme eines Hinweises zur Bohranzeige-/Bohrergebnismitteilungspflicht,

  • Aktualisierung von Rechtsbezügen und Änderung einzelner Formulierungen im Sinne einer besseren Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Aussagen.

Die Stellungnahmen haben sich nur auf geänderte und ergänzte Teile des Bebauungsplanes zu beziehen.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebietes als Eigenheimstandort zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 348 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 9. April bis einschließlich 23. April 2018

in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 5. Januar 2016 zu dem Belang Wasser (Überschwemmungsgebiet)

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 3. März 2016 und 11. Januar 2018 zu den Belangen Artenschutz (Tiere und Pflanzen), Klima, Geologie und Boden, Schutzgut Mensch,

  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 14. Dezember 2015 und 3. Januar 2018 zu den Belangen Geologie und Boden,

  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 15. Dezember 2016 und 3. Januar 2018 zu den Belangen Schutzgut Tiere und Pflanzen und Schutzgut Mensch,

  • NABU-Naturschutzbund Landesverband Sachsen, Schreiben vom 14. Dezember 2015 zu den Belangen Schutzgut Tiere und Pflanzen,

  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Schreiben vom 18. Dezember 2015 und 21. Dezember 2017 zu den Belangen Schutzgut Tiere und Pflanzen,

  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens, Schreiben vom 18. Dezember 2015 zu den Belangen Schutzgut Tiere und Pflanzen,

  • Stadtentwässerung Dresden, Schreiben vom 8. Dezember 2015 und 19. Dezember 2017 zu den Belangen Geologie und Boden, Wasser

  • Klimaschutzstab der Landeshauptstadt Dresden vom 4. Januar 2018 zum Belang Klima

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Klimawandel.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Sachverständigenbüro Hahn, Artenschutzrechtliche Betrachtung – Spezielle Artenschutzprüfung (SAP), Dresden, Dezember 2014,

  • IPROconsult Dresden GmbH, Erschließungsplanung, Medien- und verkehrstechnische Erschließung, Regenrückhaltebecken für wild abfließendes Wasser, Dresden, November 2016,

  • Landschaftsarchitekturbüro Grohmann, Grünordnungsplan und Umweltbericht, Dresden, Februar 2017,

  • Müller BBM, Schallimmissionsprognose, Dresden, Februar 2017

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der oben aufgeführten Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 23.03.2018

Gez.

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 348 im Ortsamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 312, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Breitbach

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4302
Telefon: 0351-4883277
Fax: 0351-4883456
E-Mail: TBreitbach@Dresden.DE

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