Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 351, Dresden-Klotzsche Nr. 12, Zur Wetterwarte (Erneute öffentliche Auslegung/Einfache Änderung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2017 bis 20.10.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung
  • Der Geltungsbereich wurde um das Flurstück 1040 der Gemarkung Dresden-Klotzsche reduziert.
  • Das festgesetzte Baufeld im GIe 2b wurde verringert.
  • Das festgesetzte Baufeld im GIe 1b wurde geringfügig verbreitert.
  • Die festgesetzte Gebäudehöhe im GIe 1b wurde geändert.
  • Die festgesetzten Leitungsrechte wurden aktualisiert.
  • Die festgesetzten Schallleistungspegel sind entfallen.
  • Der Umweltbericht und die Bilanzierung der Ausgleichsflächen wurden angepasst.

Die Stellungnahmen haben sich nur auf geänderte und ergänzte Teile des Bebauungsplanes zu beziehen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 351 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 9. Oktober bis einschließlich 20. Oktober 2017 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Themenbereich: Immissionsschutz

  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 5. März 2014
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 4. März 2014
  • Umweltamt, Stellungnahme vom 27. Januar 2014

Themenbereich: Altlasten, Boden, Wasser, Natur- und Landschaftsschutz

  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Stellungnahme vom 27. Februar 2014
  • Staatsbetrieb Sachsenforst, Stellungnahme vom 14. März 2014
  • Landesdirektion Sachsen , Stellungnahme vom 6. März 2014
  • Umweltamt, Stellungnahme vom 27. Januar 2014
  • Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Stellungnahme vom 13. März 2014
  • NABU, Stellungnahme vom 10. März 2014

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Immissionsschutz.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  1. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 351 Dresden-Klotzsche Nr. 12 – Zur Wetterwarte, Naturschutzinstitut Region Dresden e.V., 9. September 2009
  2. Schallimmissionsprognose Bericht Nr. 09 2165/2, Consulting Dr. Fürst, 31. März 2011
  3. Schallimmissionsprognose Bericht Nr. 17-3474/01 (Entwurfsfassung), Consulting Dr. Fürst, 16. Mai 2017
  1. Umweltbericht und Grünordnung, Büro für Landschaftsarchitektur und Vermessung Liebstein vom 15. September 2017
  1. Erschließungskonzeption, Ingenieurbüro Hans Wolf Partner vom 22. Dezember 2010
  1. Niederschlagswasserkonzeption, Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie (itwh) vom Februar 2010
  1. Anpassung Niederschlagswasserkonzeption (itwh) vom Dezember 2011
  1. Sachverständigengutachten gem. § 29 a BImSchG, Ermittlung des angemessenen Abstands gem. KAS-18 / KAS-32 für den Betriebsbereich „Biogasanlage DREWAG Dresden-Klotzsche“, Ingenieur- und Entwicklungsbüro HUS, 11. Februar 2016
  1. Sachverständigengutachten gem. § 29 a BImSchG, Ermittlung des angemessenen Abstands gem. KAS-18 / KAS-32 für den Betriebsbereich „Nehlsen-BWB Flugzeug-Galvanik Dresden GmbH & Co. KG“, Ingenieur- und Entwicklungsbüro HUS, 4. Mai 2016

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4402 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der oben aufgeführten Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4402 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden,

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 351 im Ortsamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Zimmer 210, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Abolmaali
Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4402
Telefon: 0351-4883559
Fax: 0351-4883456
E-Mail: aabolmaali@dresden.de

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