Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ULR) schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Daran anschließend sind in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Lärmminderung abzuwägen und gegebenenfalls festzulegen. Die §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz setzen die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter Einbindung der Öffentlichkeit um.
Die aktuelle Lärmkartierung wurde 2022 in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind Straßenzüge mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr kartierungspflichtig. Aufgrund einer umfassenden Änderung der zugrundeliegenden Berechnungsmethode sind die Lärmkartierungen der vergangenen Jahre mit den ermittelten Werten aus dem Jahre 2022 nicht mehr 1:1 vergleichbar. Berechnet wurde die Höhe der Geräuschbelastungen und die Zahl der damit betroffenen Menschen in den jeweiligen Pegelklassen. Aufgrund einer anderen statistischen Verteilung der Einwohner im Berechnungsmodell, hin zu den lautesten Fassaden, sind gegenüber der letzten Kartierung höhere Betroffenheiten festzustellen, selbst bei gleichbleibender Verkehrssituation.
Auf dem Gebiet der Stadt Delitzsch wurde im Rahmen der Lärmkartierung die von einem Teilabschnitt der B 184 ausgehende Lärmbelastung untersucht:
Ergebnisse der Lärmkartierung In den Lärmkarten ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen dargestellt. Für die Stadt Delitzsch beschränkt sich die Darstellung auf Straßenlärm. Durch unterschiedliche farbliche Darstellung der verlärmten Fläche ist die Höhe der Belastung, unterteilt in Pegelklassen von je 5 Dezibel, gekennzeichnet. Ist ein Gebiet nicht farbig hinterlegt, so liegen die Geräuscheinwirkungen dort unterhalb der für die Lärmkartierung relevanten Pegelgrenzen. Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der ULR definiert. Es handelt sich um den 24- Stunden Tag-Abend-Nacht- Lärmindex LDEN (DEN = Day/Evening/Night) und um den Nachtlärmindex LNIGHT. Dauerhafte Pegelwerte über 65 dB(A) am Tag bzw. von mehr als 55 dB(A) in der Nacht können das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.
Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte werden gemäß Lärmkartierung 2022 im Stadtgebiet Delitzsch hinsichtlich LDEN > 65 dB(A) bei 0 Bewohnern und LNIGHT > 55 dB(A) bei 0 Bewohnern überschritten. Bei Lärmwerten > 55 dB(A) tagsüber und > 50 dB(A) nachts, wird von einer deutlichen Belästigung ausgegangen, im Stadtgebiet sind davon am Tag 12 Bewohner und in der Nacht 1 Bewohner betroffen.
Über die Ergebnisse der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorgenommenen Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten und Betroffenenzahlen) können sich interessierte Anwohner im Internetauftritt des LfULG unter folgenden Links informieren:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html -> Karte der Lärmkartierung -> Kartenanwendung im iDA öffnen / https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm?
Bitte beachten Sie dabei die auf der Website eingestellte „Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkartierung“.
Des Weiteren können die Lärmkarten für die Stadt Delitzsch auf der Internetseite https://www.delitzsch.de sowie über den o.g. Link des LfULG eingesehen werden. Gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz steht nun die Stadt Delitzsch vor der Aufgabe, sich im Rahmen eines Lärmaktionsplans mit der vorhandenen und in der Lärmkartierung dargestellten Lärmsituation auseinanderzusetzen. Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind ausschließlich verkehrliche Lärmbelastungen, auch über die im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßen hinaus, sofern relevante Konflikte bestehen.
Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minimierung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Gemeinden zu erstellen. Im Turnus von 5 Jahre gilt diese zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Da sich die Bundesstraße nicht in der Straßenbaulast der Stadt Delitzsch befindet, wurde bereits im Jahr 2018 ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen erarbeitet. Dieser ist fortzuschreiben. Beim Vorliegen eines Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen kann der aktuelle Lärmaktionsplan in Form des ausgefüllten Berichtsformulars erfolgen.
Ausschlaggebend hierfür sind folgende Gründe:
Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Stadt Delitzsch wieder einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu erstellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Delitzsch https://www.delitzsch.de eingesehen werden.
Hinweise und Anregungen können von Jedermann bis zum 21.06.2024 schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Delitzsch (Stadtplanungsamt, Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch), per E-Mail info@delitzsch.de oder über das sächsische Beteiligungsportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/themen (Behörde: Stadt Delitzsch) abgegeben werden.
Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangenen Rückmeldungen die endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes im Stadtrat.
27.05.2024
Dr. Wilde Oberbürgermeister
Karl-Heinz Koch E-Mail: karl-heinz.koch@delitzsch.de