Bebauungsplan Stadt Delitzsch Beschluss

Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet Delitzsch - Süd" - 2. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 17.03.2022 bis 17.05.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung zur erteilten Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch - Süd“ - 2. Änderung der Großen Kreisstadt Delitzsch gemäß § 10 Abs. 3 BauGB


Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2021 den Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch - Süd“ – 2. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1:1.000 / 1:4.000 und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom November 2021 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 25.11.2021 wurde gebilligt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Delitzsch, Flur 6: 90/15, 90/16, 90/17, 90/18, 89/2, 386/92, 387/92, 93/4, 95/5, 95/7. Ferner ist das Flurstück 71/1 der Flur 6 als externe Fläche für Kompensationsmaßnahmen Bestandteil des Bebauungsplanes.

Mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 04.03.2022 wurde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Genehmigung erteilt (AZ.: 2020-06075; Registriernummer: 070/02/2022). Die Genehmigung konnte erfolgen, weil der Bebauungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dem BauGB sowie den auf Grund des BauGB erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Jedermann kann die Satzung und ihre Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 314 während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Verwaltung einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Montag:                                   8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:                                 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:                            8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag:                                   8:30 – 12:00 Uhr

Der Bebauungsplan samt Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung können gemäß § 10a BauGB zusätzlich auf dem Internetportal der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf der Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  1. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  1. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  1. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Delitzsch, den 08.03.2022

 

gez.

Dr. Manfred Wilde

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr Karl-Heinz Koch

Tel.: 034202-67306

Email: karl-heinz.koch@delitzsch.de

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Herr André Fischer

Tel.: 034202-67232

Email: andre.fischer@delitzsch.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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