Bebauungsplan Stadt Delitzsch Beschluss

Bebauungsplan Nr. 45 "Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC" (Teilbereich Nord)

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.01.2026 bis 14.01.2027
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch

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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC“ (Teilbereich Nord) der Großen Kreisstadt Delitzsch gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Dezember 2025 mit Beschlussnummer 66/2025 den Bebauungsplan Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC“ (Teilbereich Nord) in der Fassung von 11/2025 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Ferner wurde die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplanung durch den Stadtrat mit der Beschlussnummer 65/2025 gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC“ (Teilbereich Nord) in Kraft.

Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke im Geltungsbereich I: 80/6; 80/7; 85/11; 85/15; 89/4; 302/4 (Gemarkung Delitzsch/Flur 6); 12/7; 17/4; 20/3; 20/5; 21/1; 22/2; 24/60;24/69; 26/1; 28/1; 28/3; 311/26; 336/28; 340/22; 350; 351; 354; 355; 356; 357 (Gemarkung Delitzsch / Flur 10), Teilfläche von 97/3 (Gemarkung Delitzsch/Flur 6) und Teilfläche von 7/2 (Gemarkung Delitzsch / Flur 10). Ferner umfasst der Bebauungsplan folgendes Flurstück im Geltungsbereich II: 274/5 (Gemarkung Delitzsch / Flur 5).

Mit dem durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch am 28.06.2023 gefassten Aufstellungsbeschluss wurde das Bauleitplanverfahren, welches mit dieser Bekanntmachung nun den Abschluss findet, förmlich eingeleitet. Der mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig werdende Bebauungsplan schafft u. a. die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Großforschungszentrums CTC - Center for the Transformation of Chemistry sowie zugehöriger Nutzungen, Wohnquartiere und weiterer sondergebietsverträglichen Einrichtungen.

Der Bebauungsplan samt Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplanung und zusammenfassender Erklärung kann gemäß § 10a BauGB auf der Webseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Ferner ist eine Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, Verwaltungsgebäude II, Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.14, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten möglich: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag: 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Delitzsch, den 5. Januar 2026

gez.

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

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Stadtverwaltung Delitzsch

Bauamt

Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung

Herr André Fischer

Tel.: 034202/67-232

Email: andre.fischer@delitzsch.de

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