Bebauungsplan Gemeinde Crostwitz Beschluss

Beschluss zur ERG „Crostwitz - Lehngutweg“ gemäß § 34 Abs. 4 BauGB

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.01.2025 bis 15.01.2026
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Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Crostwitz zur Ergänzungssatzung (ERG) „Crostwitz - Lehngutweg“ gemäß § 34 Abs. 4 BauGB

Der Gemeinderat Crostwitz hat mit Beschluss vom 19.12.2024 die ERG „Crostwitz - Lehngutweg“ in der Fassung vom 06.12.2024 gemäß § 34 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur ERG wurde gebilligt.

Die ERG „Crostwitz – Lehngutweg“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die ERG „Crostwitz – Lehngutweg“ einschließlich Begründung in der Gemeindeverwaltung Crostwitz (Hornigstraße 34, 01920 Crostwitz) während der Öffnungszeiten einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der ERG schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese ERG und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Marko Kliman / Marko Klimann

wjesnjanosta / Bürgermeister

Kontaktperson

Bürgermeister Herr Marko Klimann

Gegenstände

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  • Bebauungsplan
  • Bestandsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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