WOZJEWJENJE / BEKANNTMACHUNG
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB Ergänzungssatzung "Crostwitz - Lehngutweg"
Der Gemeinderat der Gemeinde Crostwitz hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.09.2024 die Ergänzungssatzung "Crostwitz - Lehngutweg" zur Aufstellung beschlossen. Am 19.09.2024 wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung „Crostwitz – Lehngutweg“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 02.09.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Crostwitz – Lehngutweg“ findet im Zeitraum vom
10.10.2024 bis zum 11.11.2024 statt.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes zur Ergänzungssatzung "Crostwitz - Lehngutweg", mit Stand vom 02.09.2024, sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entwurf nach erfolgter Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung Crostwitz (Tel.: 035796 96210 oder per E-Mail an gemeinde@crostwitz.de) in der Gemeindeverwaltung Crostwitz, Hornigstraße 34, 01920 Crostwitz einzusehen. Zudem kann der Entwurf der Ergänzungssatzung während der Dienstzeiten im Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8 in 01920 Panschwitz-Kuckau eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Crostwitz - Lehngutweg“ können bis einschließlich 11.11.2024 schriftlich, per E-Mail an gemeinde@crostwitz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Crostwitz oder im Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“ abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Marko Klimann
Bürgermeister
Gemeinde Crostwitz
Herr Marko Klimann