Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52
„Solarpark Coswig-Brockwitz“, hier: Floating PV-Anlage
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Zulässigkeit einer schwimmenden Photovoltaik-Anlage (Floating-PV-Anlage) auf 15 % der Wasserfläche des ehemaligen Kiessees in Brockwitz begründen und die Voraussetzungen für das anschließende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren schaffen.
3. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im zweistufigen Regelverfahren nach Baugesetzbuch mit Umweltprüfung und Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB) sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (§ 1a Abs. 3 BauGB) durchgeführt.
4. Der bisherige Bebauungsplan für die bodengebundene PV-Anlage war am 21.04.2011 rechtskräftig geworden und umfasst eine Fläche von ca. 32,85 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung ist im nachfolgenden Übersichtslageplan nachrichtlich wiedergegeben und umfasst eine Fläche von ca. 10 ha.
Coswig, den 25.05.2023
Thomas Schubert
Oberbürgermeister
Ulrike Fitzthum-Hahn E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de