Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Coswig Aufstellungsbeschluss

BP52 1. Änderung "Solarpark Coswig-Brockwitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.06.2023 bis 12.07.2023
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Planzeichnung

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52

„Solarpark Coswig-Brockwitz“, hier: Floating PV-Anlage

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig hat am 24.05.2023 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0378/23/SR die Einleitung des Planverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Solarpark Coswig-Brockwitz“ beschlossen.

2.    Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Zulässigkeit einer schwimmenden Photovoltaik-Anlage (Floating-PV-Anlage) auf 15 % der Wasserfläche des ehemaligen Kiessees in Brockwitz begründen und die Voraussetzungen für das anschließende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren schaffen.

3.    Die Änderung des Bebauungsplanes wird im zweistufigen Regelverfahren nach Baugesetzbuch mit Umweltprüfung und Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB) sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (§ 1a Abs. 3 BauGB) durchgeführt.

4.    Der bisherige Bebauungsplan für die bodengebundene PV-Anlage war am 21.04.2011 rechtskräftig geworden und umfasst eine Fläche von ca. 32,85 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung ist im nachfolgenden Übersichtslageplan nachrichtlich wiedergegeben und umfasst eine Fläche von ca. 10 ha.

Coswig, den 25.05.2023

Thomas Schubert                                             

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Ulrike Fitzthum-Hahn
E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de

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