Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 72
„Erweiterung Pflegeareal Am Spitzgrund“ und Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig hat am 24.05.2023 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0379/23/SR die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Erweiterung Pflegeareal Am Spitzgrund“ und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Erweiterung Pflegeareal Am Spitzgrund“ mit Stand vom 13.04.2023 liegt
vom 12.06.2023 bis 12.07.2023
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,
Karrasstraße 2, 01640 Coswig
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 15:00 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Zulässigkeit einer maßvollen baulichen Erweiterung des Gebäudeensembles mit ergänzenden Dienstleistungen für die vorhandenen Pflege- und Wohnplätze begründen.
Der Bebauungsplan soll im regulären zweistufigen Bebauungsplanverfahren aufgestellt werden. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege) sowie § 1 a BauGB (ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird zum Entwurf erarbeitet und der Begründung als gesonderter Teil II beigefügt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 671/14 und 671/25 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 671/24 der Gemarkung Coswig/Sa., insgesamt beträgt die Fläche ca. 2,5 ha. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Coswig als Gemeinbedarfsfläche bzw. der Park als Grünfläche dargestellt.
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Coswig, den 25.05.2023
Thomas Schubert
Oberbürgermeister
Ulrike Fitzthum-Hahn E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de