Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Coswig Frühzeitige Beteiligung

BP 67 Gewerbegebiet Neusörnewitz Cliebener Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.01.2020 bis 06.02.2020
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Planzeichnung

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Neusörnewitz Cliebener Straße“

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Neusörnewitz Cliebener Straße“ i.d.F. vom 08.11.2019 einschließlich Begründung wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig in seiner Sitzung am 11.12.2019 gebilligt und zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Für den räumlichen Geltungsbereich sind die zeichnerischen Darstellungen in der Planzeichnung (Teil A) vom 08.11.2019 maßgebend.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan einschließlich Begründung liegt vom 06.01. 2020 bis 06.02.2020 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig, Karrasstrasse 2, 01640 Coswig während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag - Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr

Freitag 09:00 – 15:00 Uhr

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

1. Schutzgut Mensch:

- Die Schallimmissionsprognose vom 27.11.2019 bestätigt, dass die Einhaltung der Immissions-Orientierungswerte der DIN 18005 an den schutzwürdigen Immissionsorten z.B. der umliegenden Wohnbebauung durch flächenbezogene Kontingentierung von Emissionsanteilen der einzelnen Gewerbeflächen und sinnvolle Anordnung der gewerblichen Schallquellen gewährleistet werden kann.

2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft:

- Laut Grünordnungsplan vom 08.11.2019 erfolgt zum Ausgleich der verlorengehenden Acker- und Grünflächen die Festsetzung von zu erhaltenden Gehölzstrukturen, Baum- und Heckenneupflanzungen, Fassadenbegrünung und die Neuanlage einer Schmetterlingswiese mit integrierten Zauneidechsenhabitaten.

- Aus der Artenschutzrechtliche Prüfung vom 08.11.2019 geht hervor, dass ein Vorkommen von 14 Fleder-mausarten und 42 Vogelarten im Gebiet prinzipiell möglich ist, eine detaillierte Betrachtung folgt noch, bei Bedarf werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, die die Verstöße gegen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Bezug auf alle europäisch geschützte Arten verhindern.

3. Schutzgut Boden und Grundwasser:

- Der Geotechnische Bericht vom 10.10.2019 klärt neben dem geologischen Schichtenaufbau die prinzipielle Versickerungsmöglichkeit von Niederschlagswasser in der in ca. 3 bis 4 m unter Gelände anstehenden Flusssandschicht und enthält exemplarische Vorbemessungen für Versickerungsanlagen (Rigolen) auf den Gewerbegrundstücken

Coswig, den 12.12.2019

Frank Neupold Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Coswig Fachbereich Bauwesen


E-Mail: Bauwesen@stadt.coswig.de

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