Innenbereichssatzung Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung im Internet zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Nr. 22/13 „An den Gütern“, Mittelbach

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.06.2024 bis 12.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 23.04.2024 Folgendes beschlossen hat:

1.    Der Aufstellungsbeschluss (B-178/2022) vom 13.10.2022 des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität zur Entwicklungssatzung Nr. 22/13 „An den Gütern“, Mittelbach wird wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich wird um die Flurstücke 69/3 (teilweise) und 68/7 (teilweise) der Gemarkung Mittelbach mit einer Größe von 0,23 ha erweitert. Der räumliche Geltungsbereich wird Planzeichnung bestimmt.

Die Satzung wird umbenannt zu Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Nr. 22/13 „An den Gütern“, Mittelbach.

2.    Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Nr. 22/13 „An den Gütern“, Mittelbach sowie die Begründung werden in der Fassung vom 03.07.2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

  • Landesdirektion Sachsen vom 15.11.2022,
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 17.11.2022,
  • Planungsverband Region Chemnitz vom 07.11.2022,
  • Landesamt für Archäologie vom 25.10.2022,
  • Landesamt für Denkmalschutz vom 21.11.2022,
  • Sächsisches Oberbergamt vom 18.10.2022,
  • Landestalsperrenverwaltung Sachsen vom 08.11.2022
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz vom 25.03.2022, 11.11.2022 und 06.03.2023,
  • Grünflächenamt der Stadt Chemnitz vom 28.02.2023,
  • Öffentlichkeit vom 29.03.2024, 13.04.2024 und 22.04.2024

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 12.06.2024 bis 12.07.2024

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B520 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 29.05.2024

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Herr Schwind

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6163
Telefon 2: (0371) 488-6101

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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