Umfrage Stadt Chemnitz

Neue EU-Förderung für benachteiligte Stadtgebiete – Projektideen und Vorschläge gesucht!

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.11.2021 bis 21.12.2021
  • Teilnehmer 24 Teilnehmer
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Die beiden Strukturfonds ESF (Europäischer Sozialfonds) und EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) sind wichtige Förderinstrumente der Europäischen Union zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa.

Auch die Stadt Chemnitz hat in der Vergangenheit von diesen beiden Fonds profitiert und konnte in benachteiligten Stadtgebieten die Stadtentwicklung befördern. So wurden durch EFRE Vorhaben finanziert, wie z.B. die fußgänger- und fahrradfreundliche Umgestaltung des Stadlerplatzes, die Sanierung der Kita Sonnenstraße oder die Förderung von 58 Kleinen Unternehmen. Durch den ESF war es Kindern und Jugendlichen möglich, kostenfreie Angebote wie z.B. den Bauspielplatz, die Schreib- und Druckwerkstatt oder den Kunstclub für Kids zu nutzen. Außerdem wurden Beratungs- und Betreuungsangebote für Erwachsene in schwierigen Lebenslagen finanziert. Eine Übersicht der bisher geförderten Projekte finden Sie hier.

Nun haben sich EU, Bund und Länder zur Fortsetzung dieser Strukturfondsförderung bis 2027 verständigt. Sachsen erhält für die Nachhaltige Stadtentwicklung aus EFRE und ESF+ 2,25 Mrd. €. Mit dieser Anzeige startet die Stadt Chemnitz den partnerschaftlichen Beteiligungsprozess zur gemeinsamen Entwicklung eines Integrierten Handlungskonzeptes EFRE / ESF+ für benachteiligte Stadtgebiete im Zeitraum 2021 bis 2027. Dieses bildet die Grundlage für die Beantragung der Fördermittel. In einem ersten Schritt werden Projektideen gesammelt, die die Auswahl der künftigen Fördergebiete unterstützen. Diese wird sich auf innenstadtnahe Gebiete mit Benachteiligungen konzentrieren.

Nun sind auch Ihre Vorschläge gefragt. Haben Sie bereits eine konkrete Projektidee, um Ihr Stadtgebiet oder Ihr Umfeld weiter zu entwickeln oder durch soziale Angebote zu stärken? Dann freuen wir uns auf Ihre Vorschläge. Bitte reichen Sie uns Ihre Projektidee spätestens bis zum 21.12.2021 ein. Benutzen Sie dazu bitte das Projektdatenblatt, füllen es aus und laden Sie es weiter unten auf dieser Internetseite hoch.

Das Projektdatenblatt sowie weiterführende Angaben zu den Förderzielen und Voraussetzungen finden Sie unter "Informationen".

Fazit

Im Rahmen dieser Online-Beteiligung sind im Zeitraum von 26.11. bis 21.12.2021 insgesamt 21 Projektideen eingegangen. Vielen Dank an alle Ideeneinreicher:innen!

Acht Vorschläge wurden in das Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzept (GIHK) für die EU-Programme EFRE und ESF+ aufgenommen. Gründe für die Ablehnung der 13 Ideen liegen in zehn Fällen in einem fehlenden Gebietsbezug, d.h. das mit dem jeweiligen Vorschlag verknüpfte Wirkungsgebiet ist nicht förderfähig im Sinne des EU-Programms. In Einzelfällen wurden die Projektvorschläge zurückgezogen, vom Fachamt abgelehnt oder der Ideengeber ist nicht förderfähig (Privatperson). Alle Einreicher:innen wurden direkt über die Annahme oder Ablehnung der jeweiligen Idee informiert.

Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden weitere Beteiligungsmöglichkeiten angeboten: Neben einer internen Ämterbeteiligung wurden externe, gebiets- und themenbezogene Multiplikator:innen angeschrieben, im Amtsblatt wurde zur Beteiligung aufgerufen und auf einem ESF-Netzwerktreffen im Dezember 2021 wurden bisherige Projektträger gezielt angesprochen.

Durch diese Beteiligungsangebote wurden insgesamt 110 Projektideen von 53 unterschiedlichen Ideengebern eingereicht. Nach deren fachlichen Bewertung, konzeptionellen Einordnung und unter Berücksichtigung der Kriterien der Förderrichtlinien EFRE und ESF+ wurden 70 Vorhaben ausgewählt. Zudem wurden fünf neue Fördergebiete der nachhaltigen integrierten und sozialen Stadtentwicklung im Förderzeitraum 2021-2027 herausgearbeitet.

Sämtliche Ergebnisse wurden schließlich in das Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzept (GIHK) für die EU-Programme EFRE und ESF+ überführt. Dieses wurde am 14.09.2022 vom Stadtrat beschlossen. Den Beschluss sowie das GIHK stehen Sie hier zum Nachlesen und Herunterladen zur Verfügung.

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Stadt Chemnitz können die Maßnahmen im Finanzzeitraum bis 2027 umgesetzt werden. Bei nichtausreichender Rahmenbewilligung oder Kofinanzierung der städtischen Eigenanteile sind die Prioritäten im GIHK und im genehmigten Haushaltplan zu beachten.

Laden Sie hier Ihr ausgefülltes Projektdatenblatt hoch:
  • Pflichtangabe
  • Sie können zwischen 1 und 3 Dateien anhängen.

Kontaktperson

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

Abteilung Stadterneuerung

Grit Stillger (Tel. 488-6030, E-Mail: grit.stillger@stadt-chemnitz.de)

Steffen Jüttner (Tel. 488-6045, E-Mail: steffen.juettner@stadt-chemnitz.de)

Eva Rattei (Tel. 488-6038, E-Mail: eva.rattei@stadt-chemnitz.de)

 

Technische Umsetzung:

Stadt Chemnitz

Bereich Oberbürgermeister

Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat

Marcel Krippner (Tel. 488-1513, E-Mail: marcel.krippner@stadt-chemnitz.de)

 

Datenschutzerklärung

Informationen zur Online-Beteiligung „Neue EU-Förderung für benachteiligte Stadtgebiete – Projektideen und Vorschläge gesucht!“

Im Rahmen dieser Online-Beteiligung sucht die Stadt Chemnitz Projektideen, die benachteiligte Stadtquartiere dabei unterstützen, städtebauliche, ökologische, soziale und wirtschaftliche Probleme zu lösen. In einem ersten Schritt unterstützen die Ideen die Auswahl der künftigen Fördergebiete, auf deren Basis wird in den nächsten Monaten gemeinsam mit möglichen Projektpartnern erneut ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept erstellt. Dieses bildet schließlich die Grundlage für die Beantragung der Fördermittel.

Die Beteiligung findet auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen statt. Beim Zugriff auf die Umfrage speichert der Webserver standardmäßig einige Daten. Die Datenschutzbestimmungen des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen finden Sie unter diesem Link.

Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Registrierung beim Beteiligungsportal ist nicht notwendig.

Datenschutzerklärung nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung:

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten:

Verantwortliche:

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

Friedensplatz 1

09111 Chemnitz

E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Zuständige Datenschutzbeauftragte:

Datenschutzbeauftragte der Stadt Chemnitz

09106 Chemnitz

E-Mail: datenschutz@stadt-chemnitz.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

  • Ziel der Beteiligung ist, Ideen einzuholen, um darauf aufbauend ein integriertes Handlungskonzept zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der ESF/EFRE-Fonds zu erstellen.
  • Bei der Einsendung von Projektideen werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen erfasst: Name, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse, Name und Adresse des Arbeitgebers (Projektträgers).

3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung, Artikel 6 Abs. 1e DSGVO.

4. Speicherdauer/Datenlöschung

  • Die personenbezogenen Daten innerhalb der Beteiligung werden gelöscht, sobald Sie für die Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes EFRE / ESF+ nicht mehr benötigt werden.

5. Weitergabe von Daten:

  • Zur Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes EFRE / ESF+ werden die erhobenen Daten an den dafür beauftragten externen Dienstleister KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH übermittelt. Ein ordnungsgemäßer Umgang mit diesen Daten ist vertraglich sichergestellt. Eine Datenweitergabe an andere Dritte erfolgt nicht.

6. Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Sollten Sie freiwillig personenbezogene Daten, z. B. in Form einer Anfrage per E-Mail, angeben, erfolgt die entsprechende Verarbeitung dieser Daten mit Ihrem Einverständnis.

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

7. Zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

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