Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 2.3

2.3 Bedarfsgerechter, frei wählbaren Wohnraums auch für Leistungsempfänger nach SGB II und XII

Dem Ziel folgend, dass auch Menschen mit Behinderung in ihrer Wohnung und / oder im gewohnten Sozialraum selbstbestimmt leben können und aufgrund ihrer Behinderung nicht umziehen sollen, regelt die KdU-RL die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für diese Zielgruppe gesondert. Hierbei sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dieses soll neben der erforderlichen Größe der Wohnung auch deren Lage in Bezug auf Daseinsvorsorge, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und bestehende Netzwerke berücksichtigen. Oberstes Ziel ist es, Ungleichbehandlung, Segregation und den Umzug in stationäre Pflegeeinrichtungen aufgrund einer Behinderung zu vermeiden.

Durch rechtssichere Anwendung des pflichtgemäßen Ermessens durch die zuständige Stelle der Stadt für diese Zielgruppe sollen andererseits die Vermieter angeregt werden, grundsätzlich solchen Wohnraum verteilt im Stadtgebiet bereitzuhalten und dafür die notwendigen baulichen Maßnahmen durchzuführen. Der nicht auf den Mietzins umzulegende Anteil der Mehraufwendungen der Wohnungseigentümer könnte somit im begründeten Einzelfall über eine höhere Miete refinanziert werden, die mit den Kosten zur Unterkunft durch staatliche oder kommunale Stellen übernommen werden. Dazu ist folgendes erforderlich:
- Überprüfung der notwendigen Definition der Ermessensspielräume für die Zielgruppe der KdU-Empfänger;
- Abschätzung des jährlichen Bedarfs der Wohnungen/Wohneinheiten, der Zahl der Leistungsempfänger und der Mehrkosten;
- Ermittlung der Relevanz von Mehrbedarfen und bei Bedarf Einstellung der jährlich erforderlichen HH-Mittel.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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