Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 18/14 Dorfstraße Grüna gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 17.09.2018 und des Grünflächenamtes der Stadt Chemnitz vom 12.09.2018 werden nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zeitraum
vom 17.06.2019 bis 16.07.2019
im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden), während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags bis mittwochs von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
donnerstags von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
freitags von 08.30 - 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B532 abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Chemnitz, den 28.05.2019
gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt