Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Erneute öffentliche Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/58 Marienberger-/Saidenbachstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.05.2019 bis 08.06.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2019 Folgendes beschlossen hat:

Der Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2002 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/58 Wohngebiet „Am Schwanenteich“/Olbernhauer Straße und der Beschluss vom 30.02007 für die Bauabschnitte zwei und drei soll geändert werden und als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/58 Marienberger-/Saidenbachstraße weitergeführt werden.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 453/8 und 453/62 der Gemarkung Altchemnitz und umfasst eine Fläche von ca. 3,2 ha.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt werden.

Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/58 Marienberger-/Saidenbachstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung werden in der Fassung vom 09.01.2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung sowie die wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 02.03.2017 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 06.05.2019 bis 07.06.2019

im Stadtplanungsamt, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Offenlegungsbereich der 5. Etage (nach Verlassen der Doppelaufzüge nach rechts wenden), während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs      von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                         von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                  von 08.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B520 abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 09.04.2019

gez. i. V. Hamann
Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Herr Karge
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6142
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

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