Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 3.4

3.4 Eine Förderrichtlinie „Ehrenamt“ unter Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen erarbeiten

Zur Umsetzung der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ gibt sich Chemnitz eine Förderrichtlinie „Ehrenamt“. In dieser Förderrichtlinie werden die Bedürfnisse behinderter Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, berücksichtigt, zum Beispiel Assistenzbedarf, Dolmetscherbedarf für Gebärdensprache, Schriftdolmetschung, Lormen (Lorm-Alphabet), Nutzung Leichter Sprache

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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