Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 1.6

1.6 Diskriminierungsschutz wird in den Konzeptionen der städtischen Einrichtungen festgeschrieben

Menschen dürfen aufgrund einer Behinderung nicht diskriminiert werden. Dennoch gehört Diskriminierung immer noch zum Alltag von Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Ein effektiver Diskriminierungsschutz gewährleistet gleiche Möglichkeiten zur tatsächlichen Ausübung von Menschenrechten und ist damit unabdingbar, um die gesellschaftliche Ausgrenzung marginalisierter Gruppen zu überwinden sowie eine vollständige und wirksame Teilhabe und Inklusion zu verwirklichen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)von 2006 schützt Menschen in zentralen Lebensbereichen wie Arbeit, Wohnen und dem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, vor rassistischer Diskriminierung sowie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, einer Behinderung oder einer Religion oder Weltanschauung.
Jede öffentliche Einrichtung in Chemnitz schreibt in ihrer Konzeption den Diskriminierungsschutz fest. Sportvereine, Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden motiviert, Diskriminierungsschutz ebenfalls in ihren Konzeptionen zu verankern.
Gleichzeitig werden Beschwerdemöglichkeiten eingeführt.

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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