Bebauungsplan Gemeinde Burkhardtsdorf Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kemtau“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2023 bis 11.09.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Burkhardtsdorf hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 den
Entwurf des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Kemtau" gebilligt und die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Burkhardtsdorf, bestehend aus Planzeichnung
mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand November 2022 liegen in der
Zeit vom

07.08.2023 bis 11.09.2023

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Burkhardtsdorf, Bauamt, Am Markt 8, 09235
Burkhardtsdorf während der Sprechzeiten:

Montag 9:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 9:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 1 8:00 Uhr
Donnerstag 9:00-11:30 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Kemtau", der
Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen
öffentlich aus:

Fachgutachten, Maßnahmenblätter:
-  Erfassung Biotop- und Lebensraumkartierung TERRA IN, Leipzig
- Habitatpotenzialanalyse und Risikoabschätzung für die Artengruppen Fledermäuse,
- Amphibien und Reptilien, TERRA IN, Leipzig.
- Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Sondergebiet "Freiflächen-Photovoltaikanlage
Kemtau", M EP Plan GmbH, Gesellschaft für Naturschutz, Forst- & Umweltplanung Dresden
- Landschaftsbildbewertung, TERRA IN, Leipzig
- Maßnahmenblätter B-Plan FFPVA Kemtau

Stellunonahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Schutzgut Mensch, Gesundheit
-Hinweise zum Immissionsschutz (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.12.2022).

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
-raumordnerische Bewertung: Hinweise zu den übergeordneten auf die Lage innerhalb
eines Vorbehaltsgebietes für Natur und Landschaft, Landschaftsbild/Landschaftserleben
sowie teilweise in einem Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft, Arten- und
Biotopschutz (Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge) einschl. Biotopverbundfunktion; laut
aktuellem Entwurf des neuen Regionalplanes Region Chemnitz befindet sich der Bereich
dann innerhalb des Vorbehaltsgebietes Arten- und Biotopschutz; Berücksichtigung des
Ziels Z 10. 2.2 (Landesdirektion Sachsen vom 29.11.2022, Planungsverband Region
Chemnitz vom 15. 12. 2022, Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 30.11.2022).
- Hinweise auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet LSG "Talsperre Einsiedel - Kemtauer
Wald" (Landesdirektion Sachsen vom 29. 11. 2022, Planungsverband Region Chemnitz
vom 15.12.2022, Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.12.2022, Naturschutzverband
Sachsen e.V. vom 30.11.2022).
- Hinweise auf zwei geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes sowie auf den Schutz der LRT-Flächen gemäß § 19 BNatSchG angrenzend
an den Vorhabenbereich (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 21.12.2022).
- Umsetzung der Heckenpflanzung gemäß Pflanzliste vom Deutschen Verband für Landschaftspflege
(DVL Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL; 2022}: Gebietseigenes
Saatgut und gebietseigene Gehölze in Sachsen (Landratsamt Erzgebirgskreis
vom 21.12.2022, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND vom 28.11.2022).
- Anmerkungen zur Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme (Landratsamt Erzgebirgskreis vom
21.12.2022, Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 30.11.2022).
- erforderlicher Abstimmungs-/ Ergänzungsbedarf der Artenschutzuntersuchung; Einschränkung
des Lebensraums wildlebender Tiere und Verlust der Biodiversität; Gebiet
mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse (Landratsamt Erzgebirgskreis vom
21.12.2022, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND vom 28.11.2022,
Naturschutzverband Sachsen e. V. vom 30.11.2022, Jagdgenossenschaft Kemtau/
Eibenberg vom 12.03.2023).
- Hinweise zur Lebensraumeinengung des heimischen Wildes und einen höheren Verbissdruck
auf den benachbarten Gehölzflächen bzw. in der Feldflur durch die großflächige
Einzäunung; Sicherung von Lebensraumkorridoren / Femwechsel (Naturschutzverband
Sachsen e.V. vom 30.11.2022, Jagdgenossenschaft Kemtau/ Eibenberg vom 12.03.2023).

Schutzgut Boden / Bergbau / Landwirtschaft
-Seitens des LfULG stehen der Planung Bedenken aus agrarstruktureller / landwirtschaftlicher
Sicht entgegen. Die Ausführungen "Agrarstruktur / Landwirtschaft" sind in die Abwägung
einzustellen (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
Dresden vom 28. 11.2022, Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 30.11.2022).
- Hinweise zur allgemeinen geologischen und hydrogeologischen Situation im Plangebiet
(Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.11.2022).

Schutzgut Wasser
-Beachtung des festgelegten Gewässerrandstreifens gemäß § 24 Sächsisches Wassergesetz
i.V. m. § 38 Wasserhaushaltsgesetz am Höllenbach (Landratsamt Erzgebirgskreis
vom21. 12. 2022).

Schutzgut Kultur- und Sachgüter
-Hinweis auf die Lage in einem archäologischen Relevanzbereich: Pinge/Pingenfeld und
Bergbauspuren unbekannter Zeitstellung, mittelalterlicher Ortskern (Landesamt für
Archäologie vom 26.10.2022).

Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes
eingeflossen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1
BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt (www.burkhardtsdorf.de) sowie auf dem
zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www. buergerbeteiligung.sachsen.de) einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen
einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift
abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§3 Abs. 2 BauGB).

Burkhardtsdorf, den 04.07.2023

Spiller
Bürgermeister

Kontaktperson

Susi Nobis

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