Innenbereichssatzung Gemeinde Burkhardtsdorf Beschluss

Ergänzugssatzung "An der Canzlerstraße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.03.2024 bis 28.04.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Ergänzungssatzung „An der Canzlerstraße“ der Gemeinde Burkhardtsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Burkhardtsdorf hat in seiner Sitzung am  28.08.2023 mit Beschluss Nr. 504/23 die Ergänzungssatzung „An der Canzlerstraße“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom Oktober 2022 mit redaktionellen Ergänzungen vom August 2023 zur Einbeziehung einzelner städtebaulich geeigneter Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Das Satzungsgebiet befindet sich im nördlichen Randbereich des Gemeindegebietes der Gemarkung Burkhardtsdorf, südlich des Burkhardtsdorfer Sportplatzes.

Bei dem Satzungsgebiet handelt es sich um einen Teil des Flurstücks Nr. 818/15 der Gemarkung Burkhardtsdorf, welches wie folgt begrenzt wird:

im Norden:          Sport- und Freizeitanlage, Grünland

im Osten:             Wohnbebauung

im Süden:            Canzlerstraße sowie Kleingartenanlage und Wohnbebauung

im Westen:          Canzlerstraße mit Wohnbebauung

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Ergänzungssatzung mit der Begründung zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf, Am Markt 8, Raum 10 des Rathauses in 09235 Burkhardtsdorf während folgender Dienstzeiten bereit gehalten:

Montag 09:00 bis 11:30

Dienstag 09:00 bis 11:30 und 13:00 bis 18:00

Mittwoch 09:00 bis 11:30

Donnerstag 09:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00

Freitag 09:00 bis 11:30

Auf Verlangen wird über den Inhalt der Ergänzungssatzung Auskunft gegeben.

Mit Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung „An der Canzlerstraße“ der Gemeinde Burkhardtsdorf in Kraft.

Auf die Verletzung von Vorschriften sowie über die Rechtsfolgen nach § 215 BauGB wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Burkhardtsdorf, 28. März 2024                      Unterschrift                                        (Siegel)                

Kontaktperson

Frau Susi Nobis
Fachbereichsleiterin
FB Investitionen/Bau/Liegenschaften

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Satzung

Informationen

Übersicht
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