Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 mit Beschluss-Nr. 1041-06/07/2022 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ Waldpolenz in der Fassung vom 28.06.2022 samt Begründung bestätigt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.
Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die bereits durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der TÖB nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 21.03.22 bis 22.04.22 statt
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 22.08.2022 bis 23.09.2022 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Brandis, Fachbereich Bau und Ordnung, Markt 1-3, Raum 2.11, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis während der Dienstzeiten erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552