Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Am Schachtgut II

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2025 bis 23.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 mit Beschluss-Nr.: 1014-04//03/2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Am Schachtgut II“ Brandis in der Fassung vom 20.02.2025 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich südöstlich der Ortslage Brandis, nördlich der Grimmaischem Straße und umfasst auf einer Fläche von ca. 1,37 ha die Flurstücke 583/3, 583/4, 583/5, 583/9, 583/11, 583/12, 584/5, 584/7 und 586/4 (tlw.) der Gemarkung Brandis. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

15.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

(Veröffentlichungsfrist) im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://rathaus.stadt-brandis.de (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal)

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag:          nach Vereinbarung

Dienstag:        08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr

Mittwoch:        nach Vereinbarung

Donnerstag:    08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:           08.00 Uhr – 11.30 Uhr

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034292 65552 möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den auszulegenden Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Nutzungsintensivierung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Bodens

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss
  • Keine Beeinträchtigung des qualitativen und quantitativen Zustands von Grund- und Oberflächengewässern
  • Konzept zur Niederschlagswasserbewirtschaftung im Plangebiet

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Keine besondere Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • keine wesentliche Änderung der Biotopausstattung in Bestand und Planung
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand von durchgeführten Vor-Ort-Begehungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Fledermäuse, Vögel und Amphibien
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (z.B. Bauzeitenregelung, Artenschutzkontrolle vor Baubeginn)
  • keine erhebliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Eine erhebliche Beeinträchtigung durch das Vorhaben wird ausgeschlossen

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Keine Bedeutung für das Schutzgut Mensch im Hinblick auf Gesundheit, Sport-, Freizeit- und Erholung
  • Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
  • Schallimmissionsprognose zu den aus dem Plangebiet und auf das Plangebiet wirkenden Immissionen (Verkehrs- und Gewerbelärm)

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen
  • Keine Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Lage zum angrenzenden SPA-Gebiet „Laubwaldgebiete östlich Leipzig“
  • Beschreibung der Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung im Land Sachsen
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Hinweise zum Abbau von Bodenschätzen
  • Umgang mit (Siedlungs-) Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Abwasserbehandlung

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an verwaltung@stadt-brandis.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Brandis auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Brandis, den 27.03.2025                                                                                     

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang