Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 mit Beschluss-Nr. 1025-04/05/2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen an der Jahnhöhe“ Brandis in der Fassung vom 04.04.2022 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.
Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 23.05.2022 bis 24.06.2022 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Brandis, Fachbereich Bau und Ordnung, Markt 1-3, Raum 2.11, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis während der Dienstzeiten erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Frau Kunz: Tel.: 034292 65552