Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 mit Beschluss-Nr. 1026-04/04/2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Familienwohnpark Bergblick“ Brandis in der Fassung vom 25.03.2021 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.
Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Mit Beschluss-Nr. 1025-04/04/2021 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Familienwohnpark Bergblick“ auf Grund einer Verfahrensänderung neu gefasst.
Die bereits durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der TÖB wird als Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB anerkannt.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 25.05.2021 bis 25.06.2021 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Brandis, Fachbereich Bau und Ordnung, Markt 1-3, Raum 2.11, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis während der Dienstzeiten erfolgen.
Auf Grund der derzeitigen Situation möchten wir Sie bitten, sich dazu vorab telefonisch anzumelden (Tel.:65552)
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552; E-Mail: kunz@stadt-brandis.de